Änderung im Börsengesetz
- -Aktualisiert am
Bild: dpa
Künftig soll es Mitarbeiter von Börsen deutlich erleichtert werden, beim Verdacht auf Wirtschaftsstraftaten mit Strafverfolgern und Finanzbehörden zu kommunizieren.
Die Untersuchungsausschüsse zum Wirecard-Skandal und zu den Cum-ex-Aktiengeschäften haben offengelegt, wie groß die Kommunikationsdefizite aufseiten staatlicher Behörden sein können. Hinweise von Whistleblowern wurden über Jahre nicht geprüft, Börsenmitarbeiter waren zum Schweigen verpflichtet, und in bestimmten Fällen wurde ein gebotenes Eingreifen mit dem Hinweis auf die fehlende eigene Zuständigkeit unterlassen. Künftig soll es jedenfalls Mitarbeitern von Börsen leichter fallen, in Verdachtsfällen auf Wirtschaftsstraftaten mit Strafverfolgern und Finanzbehörden zu kommunizieren. Eine entsprechende Änderung im Börsengesetz hat der Bundesrat auf eine Initiative von Hessen hin in seiner Sitzung am Freitag auf den Weg gebracht.
Der Beschluss zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können. Angesichts der jüngeren Skandale wie Wirecard und Cum-ex gehe es zudem darum, das Vertrauen in die „Integrität des Wertpapierhandels“ zu schützen. Es sei deutlich geworden, dass die bestehende Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt sei, hieß es im Anschluss an die Sitzung der Länderkammer in Berlin.
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