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Abgeltungsteuer (4) : Sind auch Deutsche im Ausland betroffen?

  • -Aktualisiert am

Bild: Bengt Fosshag

Die Abgeltungsteuer gilt auch für Aktien und Fonds im Ausland. Doch gilt sie auch für Deutsche, die dauerhaft in der Fremde leben und in der Heimat noch ein Depot haben? Greift sie auch für Fonds auf Dollar-Basis? Viele Fragen gingen zu diesem Thema ein. Steuerexperte Peter Löbig antwortet.

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          „Gut gemeint“ ist manchmal das Gegenteil von „gut gemacht“. In diesem Fall ist es das jedenfalls. Denn als die Politiker noch über die Einführung der Abgeltungsteuer diskutierten, sagten sie gern: Damit bekäme Deutschland endlich ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem. Die Pauschalabgabe von 25 Prozent auf Zinsen und Kapitalerträge werde helfen, das Geld deutscher Anleger aus dem Ausland zurück nach Deutschland zu holen. Denn die Steuer werde ja völlig anonym abgeführt und genauere Kontenprüfungen würden damit hinfällig. Bereits jetzt sieht es aber so aus, als erreichten sie genau das Gegenteil.

          Das Problem ist nämlich: Auch andere Länder haben zwar eine Quellensteuer, was eigentlich nur ein anderer Name für Abgeltungsteuer ist. Sie ziehen also die Abgaben auf Kapitalerträge gleich von den Banken ein. Doch im internationalen Vergleich fällt die deutsche Besteuerung üppiger aus als anderswo.

          Deshalb schichten viele Deutsche schon ihr Geld auf Auslandskonten um, beobachten Banken und Anlegerschützer in den vergangenen Jahren. Vor allem Österreich und die Schweiz sind zu begehrten Zielen für Kapitalflüchtlinge und Abgeltungsteuervermeider geworden. Und längst nicht nur in der Größenordnung Zumwinkel aufwärts. Sondern auch für Kleinanleger.

          Die Abgeltungsteuer greift auch im Ausland

          Wirklich logisch ist das nicht, gibt Wilhelm Haarmann, Honorarprofessor der Universität Bamberg, allerdings zu bedenken: „Das ist eine Tendenz, die ich weitgehend für irrational halte. Wer legal handelt, kann sich auch im Ausland nicht der Abgeltungsteuer entziehen.“ Denn die betrifft ja nicht nur Erträge, die auf deutschen Konten auflaufen.

          Auch Gewinne, die auf ausländischen Konten oder bei ausländischen Fondsgesellschaften anfallen, müssen hierzulande versteuert werden. Und viele der Fondsgesellschaften und Fondstöchter von Großbanken sitzen ja wegen der Unternehmensteuern und der Produktzulassung in Luxemburg.

          Ebenso verhält es sich bei den Gewinnen aus dem Kauf von ausländischen Aktien. Aber es gibt trotzdem einige Unterschiede und Möglichkeiten, wie Anleger davon profitieren können.

          Ausländische Banken führen nicht an den deutschen Fiskus ab

          Generell gilt: Inlandsaktien und inländische Fonds werden ganz normal mit der Abgeltungsteuer belegt. Auslandsaktien - also Nestlé- oder Coca-Cola-Papiere - ebenso, wenn sie auf einem Depot in Deutschland verwahrt werden. Dann wird die Steuer unmittelbar beim Verkauf abgezogen.

          Werden Auslandsaktien aber auch von einer Verwahrstelle im Ausland verwaltet, dann sind Kursgewinne und vor allem Dividenden so lange steuerfrei, bis sie nach Deutschland ausgeführt werden. Denn ausländische Banken führen nichts an den deutschen Staat ab. So wird die Abgeltungsteuer also dem Anleger „gestundet“, nennen die Fachleute das.

          Überträgt der Anleger die Gewinne, muss er sie in seiner Jahressteuererklärung angeben. Das tun viele natürlich nicht gern, beobachtet Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz: „Ich sehe einen Trend bei den Anlegern, sich weniger steuerehrlich zu verhalten.“ Im Prinzip können Anleger aber mit dem Geldtransfer erst einmal abwarten, ob es wirklich bei der derzeitigen Gesetzgebung bleibt - oder ob der Abgeltungsteuersatz nicht doch demnächst noch nach unten angepasst wird, auf 20 oder 18 Prozent. Womit einige Experten fest rechnen.

          Quellensteuer im Ausland wird angerechnet

          Auch Umschichtungen in ausländischen Depots bleiben zunächst steuerfrei. Sparer können Fonds wechseln oder Aktien verkaufen und den Gewinn sofort wieder anlegen, ohne dass der Fiskus zulangt. Anders als hier. Das bringt über die Jahre ein leichtes Renditeplus.

          In Ländern, in denen es eine Quellensteuer gibt, wie in Luxemburg, Belgien, Österreich oder der Schweiz gilt: Werden die dort gelagerten Papiere verkauft oder fällt die Dividende an, wird direkt die Quellensteuer einbehalten. Die ist mit meist 15 Prozent jedoch in der Regel geringer als der deutsche Abgeltungsteuersatz. Davon profitiert der Anleger zwar nur für kurze Zeit. Denn am Ende des Jahres muss er die Einnahmen aus dem Ausland in der Steuererklärung angeben. Was er bereits im Ausland abgeführt hat, wird ihm angerechnet, sonst würde er ja doppelt besteuert. Er zahlt noch die rund 10 Prozent Differenz bis zum Abgeltungsteuersatz nach. Bis dahin kann er mit dem noch nicht gezahlten Betrag vorerst noch eine Weile Gewinne erwirtschaften.

          Zahlen müssen deutsche Anleger immer

          Beim Verkauf von Fondsanteilen - übrigens auch bei Verlusten - gilt wie beim Aktienverkauf: Die Beträge sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Fondsgesellschaften, die ihren Sitz in Luxemburg, Belgien, Österreich und der Schweiz haben, behalten gegebenenfalls auch sofort die Quellensteuer ein. Bei den laufenden Erträgen gibt es aber zwei Möglichkeiten: Bei thesaurierenden Fonds führt entweder die Investmentgesellschaft oder depotverwahrende Stelle am Jahresende den Zinsabschlag ab.

          Andere wiederum machen das nicht jährlich, sondern behalten die Steuer erst ein, wenn sie die Fondsanteile final an den Anleger zurückgeben. Zahlen müssen Anleger also immer - nur nicht in einem Fall: Für ausländische Investoren in Deutschland gilt die Abgeltungsteuer nicht. Für die gilt ihre Heimatregelung.

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