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Finanzpfründe bei ARD und ZDF : Ruhegeld? Das ist Spitze!

Bares ist Wahres. Aber eigentlich liegt die Wahrheit auf dem Konto: Bei ARD und ZDF gibt es nicht nur Betriebsrenten, sondern auch Ruhegelder. Bild: dpa

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommen Spitzenfunktionäre „Ruhegeld“, wenn ihr Vertrag vor der Rente endet. Arbeiten müssen sie dafür nicht. Wer denkt sich so etwas aus?

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          Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es nichts, was es nicht gibt. Es gibt nicht nur Spitzen­gehälter, die alle anderen im öffent­lichen Dienst in den Schatten stellen. Es gibt auch, sozusagen zur Über­brückung zwischen Spitzengehalt und Spitzenrente, das sogenannte Ruhegeld. Das wird in dem Fall ausgezahlt, in dem ein Spitzenvertrag vor dem Er­reichen des Spitzenrentenalters endet. Es wird gezahlt bis zum Eintritt ins Rentenalter oder - wie beim RBB -, sogar lebenslang. 

          Ganz vorn in diesem System ist, wie nicht anders zu erwarten, der Rundfunk Berlin-Brandenburg. Dort, wo die Spitzenkräfte bekanntlich auch die umstrittenen Spitzenboni erhalten, besteht für zurzeit sieben ehemalige und aktuelle Spitzenleute der An­spruch auf Ruhegeld schon nach dem ersten Arbeitstag. Im Fall des Programmdirektors, dessen Spitzenbasisgehalt bei 215.000 Euro im Jahr liegt, beläuft sich das Ruhegeld auf monatlich 8000 Euro, lebenslang.

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