
Ruhegeld? Das ist Spitze!
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Bares ist Wahres. Aber eigentlich liegt die Wahrheit auf dem Konto: Bei ARD und ZDF gibt es nicht nur Betriebsrenten, sondern auch Ruhegelder. Bild: dpa
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommen Spitzenfunktionäre „Ruhegeld“, wenn ihr Vertrag vor der Rente endet. Arbeiten müssen sie dafür nicht. Wer denkt sich so etwas aus?
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es nichts, was es nicht gibt. Es gibt nicht nur Spitzengehälter, die alle anderen im öffentlichen Dienst in den Schatten stellen. Es gibt auch, sozusagen zur Überbrückung zwischen Spitzengehalt und Spitzenrente, das sogenannte Ruhegeld. Das wird in dem Fall ausgezahlt, in dem ein Spitzenvertrag vor dem Erreichen des Spitzenrentenalters endet. Es wird gezahlt bis zum Eintritt ins Rentenalter oder - wie beim RBB -, sogar lebenslang.
Ganz vorn in diesem System ist, wie nicht anders zu erwarten, der Rundfunk Berlin-Brandenburg. Dort, wo die Spitzenkräfte bekanntlich auch die umstrittenen Spitzenboni erhalten, besteht für zurzeit sieben ehemalige und aktuelle Spitzenleute der Anspruch auf Ruhegeld schon nach dem ersten Arbeitstag. Im Fall des Programmdirektors, dessen Spitzenbasisgehalt bei 215.000 Euro im Jahr liegt, beläuft sich das Ruhegeld auf monatlich 8000 Euro, lebenslang.
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