Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit : Suhrkamp beantragt Gläubigerschutz
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Neue Runde im Machtkampf der Gesellschafter um die Zukunft des Suhrkamp Verlags Bild: Helmut Fricke
Der Suhrkamp Verlag hat am heutigen Montag bei Gericht die Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens beantragt. Damit sollen Ausschüttungsverpflichtungen suspendiert und der Verlag in seiner Existenz geschützt werden.
Die Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags hat am heutigen Montag einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) eingereicht. Die Entscheidung beruhe insbesondere „auf den Konsequenzen des Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 20. März 2013“, teilte der Verlag in Berlin mit.
Seit diesem Urteil müssen Forderungen der Gesellschafter gegenüber dem Verlag in Höhe von rund 8,2 Mio. Euro bilanziell berücksichtigt werden. Die Gesellschafter hätten sich nicht darauf einigen können, auf eine Ausschüttung der auf sie entfallenden bilanziellen Gewinne im Interesse des Verlags zu verzichten. Auf dieser Basis, hieß es weiter aus Berlin, habe die Geschäftsführung von Wirtschaftsprüfern keine Fortführungsprognose für den Verlag erhalten und „sah sich gezwungen, diesen Schritt zu gehen“.
Ein stabiler finanzieller und rechtlicher Rahmen
Im Rahmen des jetzt beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragten Verfahrens könnten die Ausschüttungsverpflichtungen suspendiert und der Verlag in seiner Existenz geschützt werden. Das sogenannte Schutzschirmverfahren gibt es überhaupt erst seit gut einem Jahr. Es orientiert sich am „Chapter 11“ des amerikanischen Konkursrechts, das sich vom alten Insolvenzverfahren unterscheidet, indem es darauf abzielt, strauchelnde Firmen zu retten und ihnen eine begrenzte Zeit einräumt, um sich zu reorganisieren.
So trifft die Geschäftsführung weiterhin die wesentlichen Entscheidungen des Verlags und sie darf auch den Sachverwalter vorschlagen. Das operative Geschäft läuft unverändert weiter. Das Verfahren werde außerdem dazu führen, so teilt Suhrkamp mit, dass für den Erhalt des Verlags wichtige Entscheidungen nur noch unter Mitwirkung des im Rahmen dieses Verfahrens zu bestellenden Sachwalters getroffen werden können. „Damit werden diese Entscheidungen den andauernden Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene entzogen.“ Die Geschäftsführung des Verlags ist der Überzeugung, „dass innerhalb dieses Verfahrens ein stabiler finanzieller und rechtlicher Rahmen für die Fortführung des Verlags gefunden werden kann“. Mitarbeiterverträge sind durch die Antragstellung nicht betroffen. Autorenverträge bleiben bestehen. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den Berliner Rechtsanwalt Rolf Rattunde bestellt. Als Generalbevollmächtigten der Verlage hat die Geschäftsführung mit sofortiger Wirkung Frank Kebekus aus Düsseldorf berufen.
Unterdessen hat sich der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Barlach behauptet, es läge keine Grund zur Insolvenz vor, vielmehr handele es sich um einen abgestimmten Plan zum Nachteil des Verlags.
Eine ausführliche Analyse lesen Sie im Feuilleton der F.A.Z. vom 28. Mai.