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Jürgen Kaube (kau)

Der verweigerte Handschlag : Unzivilisiert

  • -Aktualisiert am

Geste des menschlichen Respekts: der Handschlag Bild: dpa

Gerichtsurteil über die elementaren Grundsätze des gesellschaftlich-kulturellen Gemeinschaftslebens: Ein libanesischer Arzt will sich seine Einbürgerungsurkunde abholen – und verweigert der Sachbearbeiterin den Handschlag zur Beglückwünschung.

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          Es liest sich wie eine Kalendergeschichte von Johann Peter Hebel. Ein junger Mann libanesischer Herkunft studiert im Badischen Medizin. Nach einigen Jahren ist er Oberarzt an einer Klinik. Jetzt will er Deutscher werden, Staatsbürger also. Er unterschreibt alles Notwendige dafür, Erklärungen gegen Extremismus etwa, und besteht den Einwanderungstest. Bei dem muss man beispielsweise wissen, wo hierzulande Hunde angemeldet werden, in welchen Abständen Europawahlen stattfinden, ob zu den Grundrechten das Faustrecht gehört und jedes Bundesland eine eigene Armee hat. Auch nach der Gleichheit von Mann und Frau wird gefragt. Der Arzt beantwortet alles korrekt.

          Nun soll er sich seine Einbürgerungsurkunde abholen. Gesagt, getan. Auf dem Amt will ihm die Sachbearbeiterin bei der Übergabe die Hand schütteln. Es wäre sein erster praktischer Akt als neuer Staatsbürger. Den aber lehnt er ab. Seiner Frau, die syrische Eltern hat und die deutsche Staatsangehörigkeit, habe er versprochen, niemals einer anderen die Hand zu geben. Was mag er ihr noch alles versprochen haben? Ob er als Oberarzt nicht auch in Berührung mit Patientinnen kommt, bleibt offen. Sind andere Frauen für ihn an sich unrein? „So nicht!“, sagt sich jedenfalls die Frau vom Landratsamt, sagt es auch dem Arzt und hält die Urkunde zurück.

          Sie dürfte die Verweigerung gleich der ersten zivilen Erwartung als respektlos empfunden haben: gegenüber ihr und gegenüber dem Gemeinwesen. In Dänemark wurde vor Jahren der Handschlag bei Einbürgerung gesetzlich verpflichtend gemacht. In Baden folgt der Gang durch die Verwaltungsgerichte bis zum Obersten in Mannheim. Das hat den Mann soeben abschlägig beschieden. Staatsbürger zu sein setze nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz „eine tätige Einordnung in die elementaren Grundsätze des gesellschaftlich-kulturellen Gemeinschaftslebens voraus“.

          „Ein Ungleichgewicht in den Loyalitäten des Betroffenen“

          Dazu gehöre der Handschlag bei förmlichen Anlässen wie etwa auch einem Vertragsabschluss. In der Hand einer beliebigen Frau als solcher eine sexuelle Versuchung zu sehen, wird für das Gericht auch nicht dadurch besser, dass der Kläger nachschiebt, künftig um der Gleichheit willen auch allen Männern keine Hand mehr zu geben. So leicht und schlau ist Zustimmung zur Gleichheit der Geschlechter nicht glaubwürdig zu machen. Nichts würde den Mann verpflichten, nach dem ersten Handschlag weiter weibliche Hände zu schütteln.

          Aberkennung der Staatsbürgerschaft wegen seltsamer Umgangsformen sieht das Recht nicht vor. Aber dem Staat als erstes Signal zu verstehen zu geben, dass Verabredungen mit der Ehegattin oder Gefolgschaft gegenüber den Altvorderen über allem steht, ist anspruchsvoll. Wenn die religiöse Überzeugung unfähig ist, selbst in einem solchen Moment „eine Ausnahme von ihren Vorlieben machen zu können“, wie in einem ähnlichen Fall der Berichterstatter am obersten französischen Verwaltungsgericht formulierte, zeigt sich „ein zu großes Ungleichgewicht in den Loyalitäten des Betroffenen“. Das Urteil, mag eingewendet werden, ergeht in einer Zeit, in der die Frau vom Landratsamt wohl kaum noch die Hand ausstrecken würde. Obwohl, wenn beide sich vorher die Hände desinfizierten? Die Mannheimer Richter kommentieren, der Handschlag werde die Pandemie überdauern. Mal sehen. Was kulturell sicher überdauern wird, ist das Gefühl für angemessenes Verhalten in einer symbolischen Situation.

          Jürgen Kaube
          Herausgeber.

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