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Waffenrecht : Der beste Freund des Massenmörders

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Mit Waffen, die man nicht kaufen kann, kann man auch keine Massaker begehen. Doch Glock-Pistolen, wie diese hier, sind leicht zu bekommen. Bild: Reuters

Auch die Waffe des Münchner Amokläufers war zunächst einmal legal. Fünf Jahre nach dem Utøya-Massaker werden private Schusswaffen in Europa noch immer zu Mordwaffen.

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          Natürlich kann eine Waffe in falsche Hände geraten, dann ist das sicher nicht unsere Absicht“, erklärte Umberta Gnutti Beretta kürzlich, als sie auf den Zusammenhang zwischen ihrem Familienbetrieb und der Tatwaffe des Schulmassakers von Winnenden im Jahr 2009 angesprochen wurde. „Wir legen Wert darauf, an die good guys zu verkaufen.“ Die guten Jungs mit den richtigen Händen. So ähnlich würde es wohl auch der Waffen-Industrielle Gaston Glock sagen, wenn er nicht so scheu wäre.

          „Achtzig Prozent unseres Geschäfts sind Sportwaffen“, sagt Frau Beretta. Der Rest gehe zum Großteil an Militär und Polizei. Glock bewirbt seine Pistolen mit dem Satz: „Unzählige Anwender weltweit schwören täglich auf die Vorzüge der Waffe in Beruf und Freizeit.“ Ursprünglich hatte Gaston Glock eine Pistole für das österreichische Bundesheer entwickelt. Doch auch „für Verbrecher und Amokläufer ist sie erste Wahl“ (so die Tageszeitung „Die Welt“). Unter anderen für den achtzehnjährigen Schüler, der am Freitag in München neun Menschen erschossen hat, überwiegend Jugendliche. Erste Wahl waren legal erworbene Glock-Pistolen auch bei den Sportschützen-Massakern im amerikanischen Killeen 1991 mit 23 Toten, in Erfurt 2002 mit sechzehn Toten, im französischen Nanterre 2002 mit acht Toten, im amerikanischen Blacksburg 2007 mit 32 Toten, im amerikanischen Tucson 2011 mit sechs Toten, im norwegischen Utøya 2011 mit 69 Toten, im amerikanischen Aurora 2012 mit zwölf Toten und im amerikanischen Charleston 2015 mit neun Toten.

          Aufruf zur verstärkten Bürgerbewaffnung

          Der Münchner Täter habe den Sportwaffen-Amokläufer von Winnenden verherrlicht, hat die Polizei mitgeteilt. Die Pistole soll er illegal erworben haben. Tatsache ist: Auch diese Waffe war von der Firma Glock zunächst einmal legal verkauft worden. Und unabhängig davon, ob sie danach als Sport- oder als Jagdwaffe weiterverkauft wurde oder als (unzureichend deaktivierte) „Dekowaffe“, Schreckschuss-Pistole oder Sammlerwaffe – der Amoklauf in München erinnert jäh an die anhaltenden Gefahren legaler und illegaler Schusswaffen. An jedem Ort, jederzeit.

          Nach dem Amoklauf : Bluttat von München löst Debatte über Waffenrecht aus

          Annähernd 1,5 Millionen Bürger besitzen in Deutschland legal rund 5,8 Millionen tödliche Schusswaffen, vor allem Sportschützen, gefolgt von Jägern, Sammlern und Erben. Dabei lautet ein Grundsatz des Bundesverwaltungsgerichts: „So wenig Waffen wie möglich ins Volk“ (Urteil vom 13. Juli 1999). Schön wär’s. Anfang des Jahres rief die deutsche Waffenlobby über ihre Sprachrohre – die drei führenden Zeitschriften für Legalwaffen-Besitzer – zur verstärkten „Bürgerbewaffnung“ auf: „Gegebenenfalls müssen die Bürger die Rolle der Polizisten wahrnehmen“, meinte Matthias Recktenwald, der Chefredakteur von „Visier“, und forderte „passende Regelungen für Waffentrage-Erlaubnisse“, die so schnell wie möglich „unbescholtenen Bürgern Recht und Mittel zur Notwehr zugestehen“.

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