https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/voelkerrecht-contra-buergerkrieg-die-militaerintervention-gegen-gaddafi-ist-illegitim-1613317.html

Völkerrecht contra Bürgerkrieg : Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim

  • -Aktualisiert am
Aufständischer auf einem erbeuteten Panzer von Gaddafis Streitkräften

Aufständischer auf einem erbeuteten Panzer von Gaddafis Streitkräften Bild: dpa

Ob man Diktatoren zum Teufel jagen soll, ist die eine Frage - selbstverständlich soll man das, so gut es geht. Man muss sich aber auch dem trostlosen Befund aussetzen: Die Intervention der Alliierten in Libyen steht auf brüchigem normativem Boden.

          8 Min.

          Die Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrats vom 17. März, die den Weg zur militärischen Intervention in Libyen freigab, und Maß und Ziel dieser Intervention selbst überschreiten die Grenzen des Rechts. Nicht einfach nur die Grenzen positiver Normen – das geschieht im Völkerrecht oft und gehört zum Motor seiner Entwicklung. Sondern die seiner Fundamente: der Prinzipien, auf denen jedes Recht zwischen den Staaten beruht. Die Entscheidung der Bundesregierung, der Resolution nicht zuzustimmen, war richtig. Die empörte Kritik daran ist so kurzsichtig und fahrlässig wie die Entscheidung des Sicherheitsrats und die Art der Intervention selbst: kurzsichtig im Ausblenden wesentlicher Voraussetzungen der Situation in Libyen, fahrlässig im Hinblick auf die Folgen dieses Kriegs für die Normenordnung der Welt.

          Strenger als es der Sicherheitsrat getan hat, müssen zwei denkbare Ziele der Intervention unterschieden werden: die Verhinderung schwerer völkerrechtlicher Verbrechen und die gewaltsame Parteinahme zur Entscheidung eines Bürgerkriegs. Beides unterliegt höchst unterschiedlichen Möglichkeiten der Rechtfertigung. An eine dritte Unterscheidung sei vorsichtshalber erinnert: Ob man Gewalttaten unterbinden oder Diktatoren zum Teufel jagen soll, ist die eine Frage – selbstverständlich soll man das, so gut es geht. Eine ganz andere ist es aber, ob man zu diesem Zweck einen Krieg führen darf, dessen Folgen politisch wie normativ schwer abzusehen sind.

          Das Ziel, einen Tyrannen zu stürzen und bewaffneten Aufständischen dabei zu helfen, ist kein legitimer Titel zur gewaltsamen Intervention dritter Staaten. Die Gründe dafür sind nicht bloß solche des positiven Völkerrechts, wiewohl sie sich dort zahlreich finden, etwa in Artikel 3 des Zweiten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen von 1977 oder in der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs im Streitfall „Nicaragua v. U.S.A.“ von 1986. Diese Normen statuieren ein striktes Verbot des militärischen Eingreifens in Bürgerkriege auf fremdem Territorium. Wer will, mag mit der gängigen Nonchalance mächtiger Staaten im Umgang mit dem Völkerrecht darüber hinwegsehen. Aber als Ordnung des Rechts ist die zwischenstaatliche Ordnung mehr als der bloße Modus vivendi einer unregulierten Machtpolitik.

          Der demokratische Interventionismus ist eine Missgeburt

          Schon Kant hat in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ von 1796 festgehalten, die Intervention äußerer Mächte in einen unentschiedenen Bürgerkrieg sei „eine Verletzung der Rechte eines nur mit seiner inneren Krankheit ringenden, von keinem andern abhängigen Volks“, ein „Skandal“, der „die Autonomie aller Staaten unsicher“ mache. Dieser Satz bezeichnet das normative Grundproblem aller Interventionen in fremden Bürgerkriegen richtig. Solange die innere Auseinandersetzung andauert, verdrängt die konfliktentscheidende Parteinahme von außen für eine der kämpfenden Seiten die andere gewaltsam aus ihrer legitimen Rolle als Mitkonstituent der künftigen innerstaatlichen Verfasstheit. Ja, auch der interne Sieg einer der Parteien kann dies bewirken, so wie es durch das Regime eines Despoten vom Schlage Gaddafis schon zuvor dem größten Teil des Volkes aufgezwungen worden sein mag. Aber Kant hat recht mit dem Hinweis, das bezeichne ein Ringen des Volkes mit seiner „inneren Krankheit“, verletze jedoch dessen Autonomie gegenüber anderen Völkern nicht. Das tut erst die gewaltsame Entscheidung des Konflikts durch externe Dritte. Und genau deshalb bedroht sie die Grundnorm des Rechtsverhältnisses aller Staaten: deren Gleichheit und Autonomie.

          Weitere Themen

          USA greifen abermals Huthi-Ziel in Jemen an

          Krieg in Nahost : USA greifen abermals Huthi-Ziel in Jemen an

          Nach den Angriffen am Freitag hat das US-Militär abermals eine Stellung der Huthi-Miliz in Jemen bombardiert. Angesichts der katastrophalen humanitären Lage in Gaza erneuert der UN-Nothilfekoordinator seine Forderung nach einer Waffenruhe. Der Überblick.

          Topmeldungen

          Heimniederlage gegen Bremen : Ein Bayern-Kratzer, der bleiben könnte

          Bei der Niederalge gegen Werder Bremen spielt der FC Bayern München wie eine Mannschaft, die wirklich nicht Meister werden könnte. Trainer Thomas Tuchel kann sein Team nach eigenen Worten nicht spüren.
          Charmeoffensive: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron beim alljährlichen Investorengipfel in Versailles

          Reformen in Frankreich : Macron, der rabiate Modernisierer

          Emmanuel Macron steckt voller Tatendrang. Im Volk kann der Präsident damit nicht punkten – in den Unternehmen aber umso mehr. Läuft die französische Wirtschaft der deutschen den Rang ab?