Urheberrechtsreform : Heiko Maas macht die freie Presse kaputt
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Spendabel im Umgang mit fremdem Eigentum: Justizminister Heiko Maas (SPD) Bild: AFP
Wenn der Justizminister mit seinem neuen Urheberrecht durchkommt, dann wird es keine freien Zeitungsverlage mehr geben. Kennt der Mann die Verfassung nicht?
Die Bundesregierung will in den nächsten Wochen eine Reform des Wissenschaftsurheberrechts beschließen. Das wird für die Pressefreiheit dramatische Folgen haben. Der vorliegende Reformentwurf, der das Recht an ein digitales Umfeld anpassen will, zieht einen Schlussstrich unter das bisherige Modell, nach dem Universitäten und Bibliotheken erst Lizenzen mit Verlagen abschließen müssen, bevor sie deren Erzeugnisse nutzen und verbreiten dürfen.
Nach künftiger Gesetzeslage könnten die Bibliotheken Bücher nach Belieben einscannen und für Forschung und Lehre 15 Prozent davon anbieten, und zwar, ohne eine greifbare materielle Entschädigung zu bieten. Welcher Anreiz für Verlage dann noch besteht, Lehrbücher und Zeitschriften zu verlegen, die hinterher in wesentlichen Teilen zu verschenken sind, lässt der Entwurf offen.
Der Gesetzentwurf geht aber noch einen Schritt weiter und erlaubt es einem jeden, einzelne Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen. Anders als für wissenschaftliche Publikation, die der Staat teilweise selbst finanziert, dürfen diese Zeitungstexte vollständig benutzt werden. Wer einzelne Zeitungstexte lesen möchte, kann sich diese von Bibliotheken bequem frei Haus zusenden lassen. Entweder hält der Justizminister Zeitungsartikel für einen natürlich nachwachsenden Rohstoff oder die freie Presse für verzichtbar. Unter Zeitungsverlagen wie diesem besteht der Konsens, dass die Einnahmeverluste dramatisch wären und viele Medien das Gesetz, sollte es beschlossen werden, nicht überleben würden.
Großzügige Geschenke aus fremdem Eigentum
Man kann nun fragen, was das Wissenschaftsurheberrecht mit Presseverlagen zu tun hat. Nichts. Zeitungsartikel werden von Redakteuren und freien Autoren geschrieben, die dafür nicht vom Staat, sondern von Unternehmen bezahlt werden, und sie können das nur so lange tun, wie das Unternehmen sie finanzieren kann. Wissenschaftliche Publikationen werden von Wissenschaftlern geschrieben, die, wenn man es freundlich ausdrücken will, vom Staat bezahlt werden. Tatsächlich bleiben Professoren heute nur zwanzig Prozent ihrer bezahlten Zeit für das Forschen und Publizieren, und welchen Lohn das Heer der Nachwuchswissenschaftler vom Staat bekommt, möchte man lieber nicht nachrechnen.
Universitäten und Bildungspolitiker sind sparsam, wenn es um die Honorierung geistiger Arbeit geht. Großzügig werden sie offensichtlich, wenn sie mit fremdem Eigentum ihren Haushalt sanieren können. Es ist in der Marktwirtschaft nicht unüblich, dass man das, was man erwirbt, bezahlt. In der Wissenschaft wird dies auch deshalb in Frage gestellt, weil eine Handvoll wissenschaftlicher Großverlage mit Monopolstellung eine sprudelnde Geldquelle aus dem Zeitschriftenverkauf gemacht hat und das, was staatlich finanzierte Wissenschaftler geschrieben haben, zu horrenden Preisen zurückverkauft.
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Zum AngebotDenn es ist so: Die Preisdiktate, die das Gesetz bekämpfen will, kommen von drei internationalen Großverlagen; die rund sechshundert deutschen Wissenschafts- und Presseverlage mit ihren deutlich bescheideneren Gewinnmargen zählen dazu nicht. Die Monopole, die der Gesetzentwurf brechen soll, können die Einbußen locker verkraften und ihr Geschäft eine Weile ins Ausland verlagern, um später die in den Bankrott getriebenen deutschen Mittelstandsverlage aufzukaufen. Für diesen Windmühlen-Kampf ist das Justizministerium ohne erkennbaren Grund bereit, das Geschäftsmodell der freien Presse aufs Spiel zu setzen.
Auf dem Weg zum großen Staatsverlag
Die tiefen Einschnitte in die Grundrechte wie Eigentumsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit werden mit dem Gemeinwohlinteresse von Bildung und Forschung gerechtfertigt und sollen deshalb streng auf unkommerzielle Zwecke beschränkt sein. Dafür trifft das Gesetz jedoch keinerlei Vorsorge. Im Gegenteil: Im Zuge der Reform soll die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) in eine Art riesigen Pressekiosk verwandelt werden, der – Grundgesetz hin, Reform her – ohne Einverständnis der Eigentümer alle jemals veröffentlichten Zeitungstexte gratis anbieten darf. Und zwar nicht, wie der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, rechtfertigend behauptet, nur für die Bibliotheksbesucher an den Leseterminals, sondern, je nach Interpretation des entsprechenden Paragrafen, für alle und jeden im Internet.
Die Folgen sind abzusehen: Kein Unternehmen wird mehr auf die Archive von Presseverlagen zugreifen, wenn die DNB ihm alles kostenlos gibt. Bibliotheken würden ihre Lizenzverträge für die Nutzung von Zeitungsarchiven nach Abschluss des Gesetzes unmittelbar kündigen – paradiesische Zustände, solange es diese Zeitungen noch gibt. Bibliotheken würden zu verkappten Presseverlagen mit großen Spendierhosen aus fremdem Stoff. Denn auch den Universitätsbibliotheken stünde es nun frei, sich Archivtexte und E-Paper herunterzuladen und in die Lande zu streuen.
Welche Einnahmeverluste den Presseverlagen damit drohen, müssen sie sich selbst ausrechnen. Das Justizministerium hat darüber im Zug der Reform, anders als im Fall der Bibliotheken, keine Berechnungen angestellt. Diese Zeitung beziffert den jährlichen Verlust auf einen siebenstelligen Betrag. Das Archivgeschäft, das nach dem Einbruch der Werbeeinnahmen eine der wenigen noch verbliebenen Gewinnquellen ist, droht zu einem großen Teil wegzubrechen. Aber auch ihre neuen digitalen Geschäftsmodelle können die Presseverlage, denen man jahrelang vorgeworfen hatte, keine Antwort auf das Internet zu haben, wieder einpacken. Wenn die Nationalbibliothek mit ihrem Eigentum um sich werfen darf, lohnt der Blick in die digitale Zukunft nicht mehr. Das vorliegende Gesetz lässt nur den Schluss zu, dass Minister Maas die Marktwirtschaft im Pressewesen abschaffen und eine staatssozialistische Presselandschaft etablieren will.
Almosen als Entschädigung
Im Bundestag hat Minister Maas die Novelle mit dem Argument verteidigt, dass für die Verluste eine „faire Entschädigung“ vorgesehen sei. Fair? Auf den 53 Seiten des Gesetzentwurfs ist dazu kein konkretes Wort zu lesen, das den Verlagen Planungssicherheit verschaffen könnte. Autoren und Verlage, so heißt es vage, sollen mit Pauschalen entschädigt werden, die über das extrem grobmaschige Netz einer Verwertungsgesellschaft mit der Gießkanne verteilt werden. Das spricht nicht nur der Leistungsgerechtigkeit Hohn, sondern führt, wenn Texte unbesehen ihrer Qualität bewertet werden, zu Qualitätsverlusten und Boulevardisierung. Man stelle sich Vergleichbares für die Immobilienbranche vor: Alle Häuser werden per Gesetz für gratis erklärt, die Eigentümer werden nach einem später auszuhandelnden System pauschal vergütet. Hochhaus wie Hütte: gleicher Preis!
Wenn überhaupt: Denn ein fairer Ausgleich ist nach heutiger Rechtslage nicht möglich. Die Verlage haben keinen Rechtsanspruch auf Vergütung, sie werden an den Ausschüttungen der VG Wort inzwischen nur noch nach Einwilligung der Autoren beteiligt, dies aber immerhin. „Diese Vergütung ist eine Art Almosengeschäft. Hier von einem fairen Ausgleich zu sprechen ist absurd“, sagt die Verlegerin Barbara Budrich. „Das ist so, als müsste die Bundesregierung den Staatshaushalt über freiwillige Spenden finanzieren.“ Konkret bietet die Gesetzesnovelle den Autoren und Verlagen: nichts. Nur Luftschlösser.
Kennt der Justizminister die Verfassung nicht? Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes schreibt zwingend vor, dass eine „Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit“ nur dann zulässig ist, wenn sie „auf Grund eines Gesetzes erfolgt, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Im vorliegenden Gesetzentwurf steht dazu aber kein Wort.
Haushaltssanierung auf dem Rücken der Privatwirtschaft
Fair wäre die individuelle Vergütung, der technisch nichts im Weg steht. Die Bibliotheken haben jedoch fleißig an dem Mythos gestrickt, dass die Einzelabrechnung viel zu kompliziert und unzumutbar sei. Näher besehen, braucht ein Universitätsdozent ein bis zwei Stunden pro Semester, um die Beiträge für einen digitalen Semesterapparat bei der VG Wort anzumelden; Bibliotheken bekommen Lizenzen und Zeitschriften heute über eigens aufgelegte Verlegerplattformen wie Booktex umstandslos und maßgeschneidert per Tastendruck. Ein bis zwei Stunden Arbeitsaufwand pro Semester: unzumutbar? Geklickt, geliefert: viel zu kompliziert?
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es den Gesetzesautoren in Wirklichkeit nicht um den fairen Interessenausgleich, sondern um die Sanierung der Bibliotheksetats auf dem Rücken der Privatwirtschaft geht. Pauschalen sind ein bequemer Weg, Vergütungsansprüche zu verschleiern und kleinzurechnen. Das vorliegende Gesetz schreibt nahtlos eine Ideologie fort, nach der ein Teil der Privatwirtschaft keine Gewinnabsichten haben darf, kopfnickend auf sein Existenzrecht verzichtet und in Wissenschafts- und Presseverlagen den ganzen Tag über Kaffeepause gemacht wird. Salonfähig hat dies der Informatikprofessor Rainer Kuhlen gemacht, der wissenschaftliche Projektstellen jahrelang zur Propagandaplattform seiner Freibiermentalität ausbaute und, als wäre das Internet ein großer Eintopf, in den jeder blind seine Zutaten wirft, ganze Berufsgruppen verächtlich machte.
Verachtung geistigen Eigentums
Wer gibt dem Justizminister das Recht, Privateigentum gegen eine weitestgehend wertlose Entschädigung in Staatseigentum umzuwandeln? Meint er vielleicht, dass auch die Arbeit von Redakteuren und freien Autoren vom Staat bezahlt wird? Und wie kommt er dazu, die Arbeit ganzer Berufszweige zu verhöhnen? So ein Entwurf konnte nur zustande kommen, weil im Justizministerium die Verachtung geistiger Leistungen um sich gegriffen hat.
Über die Bedenken des Bundesrats, der vor der Gefährdung der Pressefreiheit warnt, und der CDU-Fraktion, die Verlage und Autoren ihres Existenzrechts beraubt sieht, hat sich das Justizministerium hinweggesetzt und an den federführenden Rechtsausschuss verwiesen, der am kommenden Montag seine letzte Anhörung hat. Über die Notwendigkeit der Pressefreiheit zum Schutz der gefährdeten Demokratien ist so viel gesagt worden, dass man es nicht wiederholen muss. Dass ein demokratischer Rechtsstaat eine solide Informationsbasis braucht, wenn er nicht in der Flut von Meinungsrobotern und Falschbotschaften ertrinken will, wird auch von Justizminister Maas in seinem neu erscheinenden Buch über viele Seiten hinweg hellsichtig erörtert. Sein entschlossenes Vorgehen gegen Hass und Hetze in den Netzwerken scheint ihn jedoch nicht davon abzuhalten, das Fundament der freien Presse von anderer Seite zu zerstören. Netzwerke, die Hass und Lüge posten, sind für den demokratischen Rechtsstaat aber nicht gefährlicher als ein Justizminister, der das Recht nicht achtet und den Bildungshaushalt auf Kosten der Pressefreiheit und des Eigentumsrechts sanieren will. Noch hat Heiko Maas die Gelegenheit zu zeigen, dass es ihm ernst mit der Verfassung ist.