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Urheberrechtsreform : Heiko Maas macht die freie Presse kaputt

Spendabel im Umgang mit fremdem Eigentum: Justizminister Heiko Maas (SPD) Bild: AFP

Wenn der Justizminister mit seinem neuen Urheberrecht durchkommt, dann wird es keine freien Zeitungsverlage mehr geben. Kennt der Mann die Verfassung nicht?

          6 Min.

          Die Bundesregierung will in den nächsten Wochen eine Reform des Wissenschaftsurheberrechts beschließen. Das wird für die Pressefreiheit dramatische Folgen haben. Der vorliegende Reformentwurf, der das Recht an ein digitales Umfeld anpassen will, zieht einen Schlussstrich unter das bisherige Modell, nach dem Universitäten und Bibliotheken erst Lizenzen mit Verlagen abschließen müssen, bevor sie deren Erzeugnisse nutzen und verbreiten dürfen.

          Thomas Thiel
          Redakteur im Feuilleton.

          Nach künftiger Gesetzeslage könnten die Bibliotheken Bücher nach Belieben einscannen und für Forschung und Lehre 15 Prozent davon anbieten, und zwar, ohne eine greifbare materielle Entschädigung zu bieten. Welcher Anreiz für Verlage dann noch besteht, Lehrbücher und Zeitschriften zu verlegen, die hinterher in wesentlichen Teilen zu verschenken sind, lässt der Entwurf offen.

          Der Gesetzentwurf geht aber noch einen Schritt weiter und erlaubt es einem jeden, einzelne Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen. Anders als für wissenschaftliche Publikation, die der Staat teilweise selbst finanziert, dürfen diese Zeitungstexte vollständig benutzt werden. Wer einzelne Zeitungstexte lesen möchte, kann sich diese von Bibliotheken bequem frei Haus zusenden lassen. Entweder hält der Justizminister Zeitungsartikel für einen natürlich nachwachsenden Rohstoff oder die freie Presse für verzichtbar. Unter Zeitungsverlagen wie diesem besteht der Konsens, dass die Einnahmeverluste dramatisch wären und viele Medien das Gesetz, sollte es beschlossen werden, nicht überleben würden.

          Großzügige Geschenke aus fremdem Eigentum

          Man kann nun fragen, was das Wissenschaftsurheberrecht mit Presseverlagen zu tun hat. Nichts. Zeitungsartikel werden von Redakteuren und freien Autoren geschrieben, die dafür nicht vom Staat, sondern von Unternehmen bezahlt werden, und sie können das nur so lange tun, wie das Unternehmen sie finanzieren kann. Wissenschaftliche Publikationen werden von Wissenschaftlern geschrieben, die, wenn man es freundlich ausdrücken will, vom Staat bezahlt werden. Tatsächlich bleiben Professoren heute nur zwanzig Prozent ihrer bezahlten Zeit für das Forschen und Publizieren, und welchen Lohn das Heer der Nachwuchswissenschaftler vom Staat bekommt, möchte man lieber nicht nachrechnen.

          Universitäten und Bildungspolitiker sind sparsam, wenn es um die Honorierung geistiger Arbeit geht. Großzügig werden sie offensichtlich, wenn sie mit fremdem Eigentum ihren Haushalt sanieren können. Es ist in der Marktwirtschaft nicht unüblich, dass man das, was man erwirbt, bezahlt. In der Wissenschaft wird dies auch deshalb in Frage gestellt, weil eine Handvoll wissenschaftlicher Großverlage mit Monopolstellung eine sprudelnde Geldquelle aus dem Zeitschriftenverkauf gemacht hat und das, was staatlich finanzierte Wissenschaftler geschrieben haben, zu horrenden Preisen zurückverkauft.

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          Denn es ist so: Die Preisdiktate, die das Gesetz bekämpfen will, kommen von drei internationalen Großverlagen; die rund sechshundert deutschen Wissenschafts- und Presseverlage mit ihren deutlich bescheideneren Gewinnmargen zählen dazu nicht. Die Monopole, die der Gesetzentwurf brechen soll, können die Einbußen locker verkraften und ihr Geschäft eine Weile ins Ausland verlagern, um später die in den Bankrott getriebenen deutschen Mittelstandsverlage aufzukaufen. Für diesen Windmühlen-Kampf ist das Justizministerium ohne erkennbaren Grund bereit, das Geschäftsmodell der freien Presse aufs Spiel zu setzen.

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