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Urheberrechtsreform : Heiko Maas macht die freie Presse kaputt

Kennt der Justizminister die Verfassung nicht? Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes schreibt zwingend vor, dass eine „Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit“ nur dann zulässig ist, wenn sie „auf Grund eines Gesetzes erfolgt, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Im vorliegenden Gesetzentwurf steht dazu aber kein Wort.

Haushaltssanierung auf dem Rücken der Privatwirtschaft

Fair wäre die individuelle Vergütung, der technisch nichts im Weg steht. Die Bibliotheken haben jedoch fleißig an dem Mythos gestrickt, dass die Einzelabrechnung viel zu kompliziert und unzumutbar sei. Näher besehen, braucht ein Universitätsdozent ein bis zwei Stunden pro Semester, um die Beiträge für einen digitalen Semesterapparat bei der VG Wort anzumelden; Bibliotheken bekommen Lizenzen und Zeitschriften heute über eigens aufgelegte Verlegerplattformen wie Booktex umstandslos und maßgeschneidert per Tastendruck. Ein bis zwei Stunden Arbeitsaufwand pro Semester: unzumutbar? Geklickt, geliefert: viel zu kompliziert?

Es drängt sich der Verdacht auf, dass es den Gesetzesautoren in Wirklichkeit nicht um den fairen Interessenausgleich, sondern um die Sanierung der Bibliotheksetats auf dem Rücken der Privatwirtschaft geht. Pauschalen sind ein bequemer Weg, Vergütungsansprüche zu verschleiern und kleinzurechnen. Das vorliegende Gesetz schreibt nahtlos eine Ideologie fort, nach der ein Teil der Privatwirtschaft keine Gewinnabsichten haben darf, kopfnickend auf sein Existenzrecht verzichtet und in Wissenschafts- und Presseverlagen den ganzen Tag über Kaffeepause gemacht wird. Salonfähig hat dies der Informatikprofessor Rainer Kuhlen gemacht, der wissenschaftliche Projektstellen jahrelang zur Propagandaplattform seiner Freibiermentalität ausbaute und, als wäre das Internet ein großer Eintopf, in den jeder blind seine Zutaten wirft, ganze Berufsgruppen verächtlich machte.

Verachtung geistigen Eigentums

Wer gibt dem Justizminister das Recht, Privateigentum gegen eine weitestgehend wertlose Entschädigung in Staatseigentum umzuwandeln? Meint er vielleicht, dass auch die Arbeit von Redakteuren und freien Autoren vom Staat bezahlt wird? Und wie kommt er dazu, die Arbeit ganzer Berufszweige zu verhöhnen? So ein Entwurf konnte nur zustande kommen, weil im Justizministerium die Verachtung geistiger Leistungen um sich gegriffen hat.

Über die Bedenken des Bundesrats, der vor der Gefährdung der Pressefreiheit warnt, und der CDU-Fraktion, die Verlage und Autoren ihres Existenzrechts beraubt sieht, hat sich das Justizministerium hinweggesetzt und an den federführenden Rechtsausschuss verwiesen, der am kommenden Montag seine letzte Anhörung hat. Über die Notwendigkeit der Pressefreiheit zum Schutz der gefährdeten Demokratien ist so viel gesagt worden, dass man es nicht wiederholen muss. Dass ein demokratischer Rechtsstaat eine solide Informationsbasis braucht, wenn er nicht in der Flut von Meinungsrobotern und Falschbotschaften ertrinken will, wird auch von Justizminister Maas in seinem neu erscheinenden Buch über viele Seiten hinweg hellsichtig erörtert. Sein entschlossenes Vorgehen gegen Hass und Hetze in den Netzwerken scheint ihn jedoch nicht davon abzuhalten, das Fundament der freien Presse von anderer Seite zu zerstören. Netzwerke, die Hass und Lüge posten, sind für den demokratischen Rechtsstaat aber nicht gefährlicher als ein Justizminister, der das Recht nicht achtet und den Bildungshaushalt auf Kosten der Pressefreiheit und des Eigentumsrechts sanieren will. Noch hat Heiko Maas die Gelegenheit zu zeigen, dass es ihm ernst mit der Verfassung ist.

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