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Überwachung und Verfassungsrecht : Die Kränkung der Demokraten

  • -Aktualisiert am

Etwa 70.000 Menschen marschierten im Mai 1968 über die Bonner Kennedybrücke, um gegen die Notstandsgesetze zu demonstrieren. Die Große Koalition verabschiedete die umstrittene Grundgesetzänderung kurz darauf dennoch. Bild: AP

Proteste gegen die Überwachung sind vorerst nutzlos, denn es ist mehr als unklar, ob Deutschland überhaupt souverän ist. Verfassungsrechtlich gesehen droht ein Notstand der Demokratie.

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          Der Hype ist vorbei. Volle acht Wochen hat die Empörung über Edward Snowdens NSA-Enthüllungen angehalten. Dann blieb das Entsetzen wieder in der Filter-Bubble derer hängen, die man nicht mehr überzeugen muss. Geschieht also jetzt, was Edward Snowden befürchtet hat: dass seine Enthüllungen verpuffen und die Geheimdienst-Schnüffelei ungerührt weiter geht?

          Die Demonstrationen des vergangenen Wochenendes haben, bei fast vierzig Grad Hitze und mitten in der Ferienzeit, immerhin 10.000 Menschen auf die Straße gebracht. Das sind zwar nur 0,0125 Prozent der Bevölkerung, aber im September, bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“, könnten es schon drei Mal so viel sein. Und wenn das nicht reicht, um die Kanzlerin zu beeindrucken oder die Bundestagswahl zu beeinflussen, gilt der alte Grundsatz: Übt euch in Geduld, und berücksichtigt die unterschiedlichen Zeitzonen!

          Männer, die auf Geheimdienste starren

          Das Internet ist schließlich „Neuland“ - Angela Merkels berühmter Satz stimmt. Zwar ist für die meisten Deutschen das Internet Alltag, aber seine Tragweite ist noch nicht einmal im Ansatz erfasst. Man hat nur irgendwo gehört oder gelesen, dass es demnächst möglich sein soll, jedes Ding - egal ob Zahnbürste, Kreditkarte, Auto, Stromzähler oder Smartphone - mit einer IP-Adresse zu versehen, um die Verwendung der Dinge jederzeit kontrollieren und auswerten zu können. Gewinner ist, wer die Daten in die Finger bekommt. Bei der Hannover Messe war das „Internet der Dinge“ bereits das beherrschende Thema.

          Internetkritiker wie Evgeny Morozov halten die Empörung über den NSA-Skandal deshalb für einen Nebenkriegsschauplatz.. Für sie ist die staatliche Schnüffelei nur Beiwerk einer epochalen Umwälzung. Und diese Umwälzung gerät aus dem Blick, wenn Männer wie verrückt auf Geheimdienste starren. Morozov fordert eine viel umfassendere Auseinandersetzung mit dem Internet und verweist auf die Vorbildfunktion der Ökologiebewegung. Ethischer Datenkonsum, rigorose Datensparsamkeit und Verschlüsselung sollen die digitale Welt wieder in Ordnung bringen. Aber taugt dieser individuelle Ansatz für die Bürgerrechtsbewegung?

          Mündige Bürger werden zu unmündigen Kindern degradiert

          Morozov geht von der richtigen Annahme aus, dass das Internet und der Energiesektor gleichermaßen Technologien hervorbringen, die global, disruptiv und gesellschaftsverändernd wirken. Während die Aufforderung zum Energiesparen aber aufgrund begrenzter Ressourcen unmittelbar einleuchtet, klingt die Forderung nach Datensparsamkeit in einer Welt der unbegrenzten Yottabytes erst einmal absurd. Auch können die Schäden, die der ungezügelte Verbrauch fossiler Brennstoffe anrichtet, überall wahrgenommen werden. Extremer Datenverbrauch dagegen erzeugt bestenfalls das Gefühl, ein Stück der eigenen Freiheit einzubüßen. Die Bürger sehen immer mehr Bewegungsmelder und Überwachungskameras, aber deren Aufzeichnungen verursachen weder Blutkrebs noch Überschwemmungen.

          Die unheilvolle Wirkung, die eine Totalüberwachung für die Demokratie hat, besteht in der Kränkung der Demokraten: Mündige Bürger werden behandelt wie unmündige Kinder. Man beraubt sie ihrer Souveränität. Man traut ihnen nicht über den Weg, weder im Bündnis (Nato) noch in der persönlichen Haltung zum Sicherheitsstaat. Wegen dieser ehrverletzenden Kränkung sollte sich der Protest nicht an der Umweltbewegung orientieren, sondern am Widerstand gegen die Notstandsgesetze.

          Notstandsgesetzgebung von 1968

          Die Notstandsgesetze waren die deutsche Gegenleistung dafür, dass die Westalliierten ihre seit 1945 geltenden Vorbehaltsrechte gegenüber Deutschland aufgaben. Das Paragraphenwerk regelte unter anderem den Einsatz der Bundeswehr im Innern und die Einschränkung der Grundrechte im Spannungsfall.

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