Taubblinde in Deutschland : Es liegt keine Problemanzeige vor
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Taubblindheit. Das hat etwas Monströses. Der Verlust des einen zentralen Sinnes lässt sich nicht durch den anderen ausgleichen. Wie soll man eine Straße überqueren, wenn man Autos weder sieht noch hört? Wie einem Arzt seine Schmerzen erklären? Wie einen Kaffee bestellen? Das Einfachste ist unmöglich. Man ist in einem stillen, dunklen Raum gefangen, auf Lebenszeit. Eine doppelte Sinnesbehinderung stellt man sich wie Folter vor, und wahrscheinlich aktiviert genau diese Vorstellung unsere Verdrängungsmechanismen - nur ist sie falsch.
Eine Welt aus Erinnerung
Zum Beispiel das Usher-Syndrom. Die Krankheit vererbt sich autosomal-rezessiv, die Betroffenen kommen schwerhörig oder taub zur Welt und erblinden irgendwann. Das kann in der Kindheit sein, in der Pubertät oder im Erwachsenenalter. Die Sehzellen auf der Netzhaut sterben von außen nach innen ab, das Gesichtsfeld verkleinert sich stetig. Als würde sich eine Klappe schließen. Andere, wie Herr R., kommen blind, aber hörend zur Welt. Manche verlieren durch einen Unfall ihre Hör- und Sehfähigkeit. Aber früher wahrgenommene Bilder und Geräusche bleiben. Sie verankern sich in der Erinnerung, und die hilft Taubblinden, die Welt zu konstruieren. Eine Welt, die sie ausschließt.
Wer blind ist oder gehörlos, der ist nicht ausgeschlossen, er ist ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft. Blindenhunde und Gebärdensprache gehören zu den Bildern des Alltags. Hinter den Betroffenen steht eine Lobby. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband etwa, er ist eng mit der Politik vernetzt, seine Sprecher sind rhetorisch gewandt und können ihrem Anliegen Gewicht verleihen. Das Gesundheitssystem und die Bürokratie sind auf die Bedürfnisse blinder und gehörloser Menschen eingestellt. Für deren Interessen setzen sich Politiker auf Landes- und Bundesebene ein. Blinde und Gehörlose haben ein eigenes Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis, Bl beziehungsweise Gl. Die Gruppe der Betroffenen ist groß, in Deutschland leben etwa 150.000 blinde und 80.000 gehörlose Menschen. Kosten und Nutzen stehen am Ende in einem Verhältnis. Der Aufwand zahlt sich aus.
Bürokratischer Irrsinn
Die Gruppe taubblinder Menschen ist klein, zu klein, als dass sich der Einsatz für Politiker lohnen würde. Es existieren keine genauen Zahlen, Schätzungen gehen von vier- bis sechstausend Betroffenen aus. Auf dem Papier haben die vier- bis sechstausend Taubblinden dieselben Rechte wie die 150 000 Blinden. Eine UN-Konvention regelt diese Rechte, seit 2009 ist sie auch für Deutschland verbindlich. Die Bundesrepublik ist damit verpflichtet, „wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen ... , um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren“.
Die Sätze treffen auf die Lebenswirklichkeit Blinder und Gehörloser zu, die Lebenswirklichkeit von Taubblinden wie Herrn R. streifen sie nicht einmal. Das Europäische Parlament hat Taubblindheit schon 2004 als spezifische Behinderung anerkannt, Deutschland nicht. Also existiert auch kein eigenes Merkzeichen. Dass jemand gleichzeitig blind und gehörlos ist, ist offenbar nicht vorgesehen. Im Schwerbehindertenausweis sind stattdessen die beiden Abkürzungen Bl und Gl vermerkt. Die eine Behinderung wird isoliert von der anderen betrachtet. In der Verwaltungsmaschinerie liefert dieses Kästchendenken die Betroffenen dem bürokratischen Irrsinn aus.