Staatstrojaner : Code ist Gesetz
Der Staatstrojaner, dessen Selbstmordprogramm offenbar versagt hat, wurde von Hackern gefunden, wiederhergestellt und dann wieder in seine Bestandteile zerlegt. Das Ergebnis, wenn die Analyse des Chaos Computer Clubs zutrifft, ist eindeutig, und das Ergebnis ist schlimm: Die staatliche Überwachungssoftware verfügt nicht nur über illegale Fundamentalfunktionen, sie scheint auch so fahrlässig programmiert zu sein, dass jeder, der den Trojaner entschlüsselt hat, alle anderen gleichartigen knacken und fernsteuern kann. Welche Beweiskraft sollen Erkenntnisse der Überwachungssoftware jetzt eigentlich in Gerichtsverfahren noch haben? Und vor allem: Was heißt es, wenn, wie die Hacker zeigen, „Beweise“ von jedermann, der die IP-Adresse kennt, auf befallenen Computern installiert und fingiert werden können, ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen, ohne die Chance der Rehabilitation? Der Fall HSH-Nordbank, wo von Privatschnüfflern kinderpornographisches Material auf einen Rechner plaziert wurde, ist ein Vorzeichen der neuen Vernichtungsstrategien in der digitalen Welt.
