Urteil gegen Siegfried Mauser :
Tückische Tellerminen

Patrick Bahners
Ein Kommentar von Patrick Bahners
Lesezeit: 3 Min.
Vorsicht, explosiv! Schließlich glichen „Damen, deren Avancen zurückgewiesen werden, tückischen Tellerminen“, wie ein alter, weiser Mann zu berichten weiß.
Das Amtsgericht München hat geurteilt: Sexuelle Nötigung. Doch der ehemalige Rektor der Münchner Musikhochschule hat Berufung eingelegt. Und hat berühmte Unterstützer auf seiner Seite, die es aus irgendeinem Grund besser wissen als 16 Zeugen.

Der Pianist Siegfried Mauser, seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, ist am 13. Mai vom Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schöffengerichts hat Mauser 2009 als damaliger Rektor der Münchner Musikhochschule einer Professorin in seinem Dienstzimmer einen Zungenkuss aufgenötigt und ihr trotz Zurückweisung unter den Rock gefasst. In einem zweiten Fall, den eine ebenfalls an der Hochschule beschäftigte Gitarristin zur Anzeige brachte, wurde Mauser freigesprochen, da die Frau sich seine Zudringlichkeit nicht deutlich genug verbeten habe. Der Verurteilte hat Berufung eingelegt. Am Mozarteum ist schon ein Verfahren in Gang, das mit der Abberufung des Rektors enden kann.

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