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Ausländer in Deutschland : Einwanderungsland wider Willen

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In Kombination mit der Tradition der arrangierten Ehe – oftmals zwischen einem in Deutschland und einem in der Türkei aufgewachsenen Partner (in der Regel die Frau) – ist es die Möglichkeit des Familiennachzugs, die immer wieder Einwanderer der ersten Generation mit geringen Sprachkenntnissen und ohne in Deutschland nützliche berufliche Qualifikation ins Land gelangen lässt. Mit diesen Voraussetzungen gelingt es nicht, die Kinder in der Schule zu fördern – ein Circulus vitiosus.

Rückkehrbereitschaft durch finanzielle Anreize fördern

Zum Zeitpunkt des Anwerbestopps hatte niemand geahnt (und auch nicht beabsichtigt), dass es der Familiennachzug sein würde, der – neben dem Asylrecht und der damals noch nicht abzusehenden Einwanderung der Spätaussiedler – eine Wanderungsdynamik entfalten würde, die noch 40 Jahre später nachwirkt. Wie sehr den Verantwortlichen es an Realitätssinn mangeln ließ, sieht man auch daran, dass die Familiennachzügler erst 1998 als eigene Einwandererkategorie in die Statistik eingeführt wurden. Dort belegen sie seit 2003 den Spitzenplatz unter den Neuzuwanderern.

Während zwischen 1962 und 1973 der Wanderungssaldo der Türken nach Deutschland zwischen etwa 12 000 und bis zu 95 000 Einwanderern im Jahr geschwankt hatte, sank er nach dem Anwerbestopp kurz ins Negative, um mit dem Militärputsch in der Türkei im Jahr 1980 einen neuen Höhepunkt von 90 000 Einwanderern im Jahr zu erreichen. Helmut Kohl nannte in seiner ersten Regierungserklärung im Oktober 1982 die Ausländerpolitik als einen Schwerpunkt der neuen Legislaturperiode. Die Union versuchte damit, auf die zunehmend ausländerkritische Stimmung in der Bevölkerung zu reagieren. Mit der Idee, die Rückkehrbereitschaft der Ausländer durch zeitlich befristete finanzielle Anreize zu fördern, schloss Kohl an Konzepte der sozialliberalen Vorgängerregierung an, wie der Freiburger Historiker Ulrich Herbert in seiner „Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland“ zeigt. In der Folge kehrten 140 000 Ausländer in ihre Heimatländer zurück. Der Wanderungssaldo stieg jedoch bald darauf wieder auf bis zu 25 000 Neuzuwanderer im Jahr 1990 an – alles im Rahmen des Familiennachzugs. Über der Frage, ob das Nachzugsalter von Kindern auf sechs Jahre herabgesetzt werden sollte, um ihre schulischen Chancen zu verbessern, wäre 1984 beinahe das Kabinett zerbrochen, weil Genscher drohte, dann nicht mehr als Außenminister zur Verfügung zu stehen, schließlich gebe es Verpflichtungen gegenüber der Türkei.

Eine Ansiedlung auf Dauer war nie vorgesehen

Neuere Forschungen belegen, dass das Interesse der Entsendeländer auch bei der Anwerbung eine große Rolle gespielt hat. Es war nicht nur der deutsche Bedarf an Arbeitskräften in einem beispiellosen Wirtschaftsaufschwung, der zu den Anwerbeabkommen zwischen 1955 (mit Italien) und 1961 (mit der Türkei) geführt hatte. Die Entsendeländer versprachen sich eine Entlastung ihrer Arbeitsmärkte, Modernisierungseffekte für ihre Wirtschaft durch gut ausgebildete Rückkehrer und einen Ausgleich des Handelsbilanzdefizits durch die Überweisungen der Gastarbeiter. Die Türkei bewarb sich 1959 um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zuvor war sie bereits Mitglied der Nato geworden und sicherte die Südostflanke des Bündnisses. Nachdem 1960 Deutschland ein Anwerbeabkommen mit Griechenland geschlossen hatte, wollte die Türkei nicht benachteiligt sein.

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