
Theater und MeToo : Wegen Anstarren gecancelt?
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Klaus Dörr, Interim-Intendant der Berliner Volksbühne zwischen 2018 und 2021. Bild: dpa
Der Interim-Intendant Klaus Dörr musste wegen MeToo-Vorwürfen gehen. Jetzt wird der Fall noch einmal aufgerollt. Er zeigt die fatalen Reiz-Reaktionsmechanismen, die nicht zwischen ungehörigem Verhalten und schwerwiegendem Missbrauch unterscheiden.
In der „Brigitte“ wurde er in eine Reihe mit dem übergriffigen Regisseur Dieter Wedel und dem verurteilten Sexualstraftäter Harvey Weinstein gestellt: der Interimsintendant Klaus Dörr, der zwischen 2018 und 2021 die Berliner Volksbühne leitete, bevor er sich undurchsichtigen MeToo-Vorwürfen gegenübersah und seinen Rücktritt erklärte.
Die Öffentlichkeit wertete das damals als Schuldeingeständnis, denn warum sollte einer so schnell abtreten, wenn er keinen Dreck am Stecken hätte. Die „Berliner Zeitung“ hat den Fall jetzt noch einmal aufgerollt. Anlass ist die bedrückende Beobachtung, dass der Name Dörr auf dem offiziellen Hauptstadtportal des Landes Berlin gar nicht mehr auftaucht, also „gecancelt“ ist. Und das, obwohl die damals von sieben Beschwerdeführerinnen vorgebrachten Anschuldigungen sich inzwischen offenbar auf ein „Anstarren von Frauen“ und einige niveaulose Sprüche beschränken.
Ein Rachefeldzug?
Die Frauen zu den Beschwerden ermutigt, so berichtet die „Berliner Zeitung“ jetzt, hätte eine Rädelsführerin von „Staub zu Glitzer“, jenem Kollektiv, das 2017 öffentlichkeitswirksam die Volksbühne besetzte. Klaus Dörr lehnte in der Folge ein künstlerisches Projekt des Kollektivs ab. Daraufhin nahm sich die selbsternannte „linksradikale Feministin“ offenbar den Sturz des Intendanten vor. Auf Instagram gibt sie freimütig Auskunft darüber, wie sie die Frauen zu der Beschwerde gebracht und die Presse mobilisiert hat. Am Ende biss nur die „taz“ an - aber das reichte aus, um ihr Ziel - das Ende der “patriarchalen Tyrannei“ - zu erreichen.
Der Fall Klaus Dörr – der mittlerweile keinen Job mehr bekommt – scheint aus heutiger Sicht symptomatisch für einen fatalen Reiz-Reaktionsmechanismus, der nicht zwischen ungehörigem Verhalten und schwerwiegendem Missbrauch unterscheidet.