Sterbehilfe wider Willen
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Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. (Symbolbild) Bild: dpa
Eine Alzheimerpatientin erklärt in ihrer Patientenverfügung, dass sie sterben will, wenn sie ins Pflegeheim muss. Als es so weit ist, widerruft sie ihren Wunsch - doch Angehörige und Ärzte vollziehen ihn trotzdem.
In der Debatte über die Zulässigkeit von Tötung auf Verlangen ist das Selbstbestimmungsrecht ein zentrales Thema. „Mein Tod gehört mir“ wird mit einer Selbstverständlichkeit eingefordert, als ginge es dabei um einen liebgewordenen Wertgegenstand, den jemand Fremdes ungehörigerweise für sich beanspruchte. Und in nicht wenigen Filmen und Reportagen über das freiwillige Scheiden aus dem Leben sehen wir sorgende Angehörige, einfühlsame Ärzte und, im Mittelpunkt, den Menschen, der nicht mehr leben will – eine eng zusammengerückte Gemeinschaft, die den letzten, traurigen Akt vollzieht und dennoch ganz mit sich im Reinen ist.
Der vor zwei Jahren im offiziellen Jahresbericht des Regionalen Euthanasie-Überprüfungskomitees veröffentlichte „Fall 2016-85“, der vor wenigen Tagen auch das Landgericht in Den Haag beschäftigte, verlief weniger idyllisch. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht das Sterben einer vierundsiebzigjährigen Frau, die vor einigen Jahren an Alzheimer’scher Demenz erkrankt war. Ihre gesundheitliche Situation verschlechterte sich im letzten Jahr vor ihrem Tod rapide, so dass sie, was sie immer verhindern wollte, in ein Pflegeheim umziehen musste. Kurz vor der Demenz-Diagnose hatte sie noch eine Patientenverfügung verfasst, die sie ein Jahr vor ihrem Tod noch mal erneuerte und modifizierte. Ein Arzt solle ihrem Leben ein Ende setzen, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“, hieß es dort.
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