Kulturelle Aneignung :
Die dürfen das doch nicht

Von Boris Pofalla
Lesezeit: 7 Min.
Darf sich eine Schwarze als Inderin inszenieren? Beyoncé im Video zum Song „Hymn for the Weekend“
Weiße Models mit Dreadlocks, Beyoncé im Sari – was gestern unverdächtig war, heißt heute kulturelle Aneignung und gilt als schwere moralische Verfehlung. Wem ist damit geholfen?

Katy Perry hat es getan und Kendrick Lamar, Beyoncé tat es zusammen mit Chris Martin von Coldplay, und Taylor Swift hat sich ihrerseits bei Beyoncé bedient. Kulturelle Aneignung, „cultural appropriation“ lautet der Vorwurf, der seit einigen Jahren immer häufiger gegen Musiker, Entertainer, Künstler, Köche, Collegestudenten, Modeschöpfer, Schriftsteller erhoben wird, wenn diese sich bei den kulturellen Hervorbringungen anderer Kulturen bedienen. Bei Lamar waren es als Kung-Fu-Adepten verkleidete Tänzer, bei Perry „Cornrows“ genannte Zöpfe und ein Kimono, bei Beyoncé das „stereotype“ Indienbild in dem Musikvideo zu „Hymn for the Weekend“. Es kann aber auch Restaurantbetreiber treffen, die es wagen, andere Speisen anzubieten als die, die ihrer Hautfarbe entsprechen – sechzig Restaurants in Portland, Oregon, stehen deswegen auf einer Liste im Netz, die zum Boykott aufruft. Große politische Fragen verstecken sich hinter Debatten, ob man sein Kind noch als Indianer verkleiden darf und ob große Ohrringe an weißen Frauen beleidigend sind für schwarze Frauen.

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