Rezension: Sachbuch : Hartes und weiches Verfassungsrecht
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Die aktuellen Grundgesetzkommentare: Steuern, Urlaub für Mandatsbewerber, Diäten
Bonner Kommentar zum Grundgesetz. Gesamtherausgeber Rudolf Dolzer. 80. bis 85. Ergänzungslieferung (60,50 Mark, 135,10 Mark, 76,90 Mark, 84,- Mark, 34,30 Mark, 98,- Mark) Verlag C. F. Müller, Heidelberg 1997/98. Gesamtwerk in 11 Ordnern. 12 303 Seiten, 998,- Mark, bei Bestellung zur Fortsetzung 498,- Mark.
Maunz-Dürig: Grundgesetz. Kommentar. Lieferungen 33 und 34. Verlag C. H. Beck, München 1998. 240 Seiten, 42,- Mark; 380 Seiten, 66,- Mark. Preis des Gesamtwerks in jetzt fünf Ordnern 320,- Mark.
Leibholz/Rinck/Hesselberger: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar an Hand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. 31. Ergänzungslieferung, 200 Seiten, 51,- Mark. 32. Ergänzungslieferung, 272 Seiten, 69,- Mark, 33. Ergänzungslieferung, 168 Seiten, 43,- Mark. Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 1997/98. Gesamtwerk in zwei Ordnern, 3202 Seiten, 168,- Mark.
Grundgesetzkommentare bedürfen in besonderem Maße regelmäßiger Teil-Erneuerung, schon weil das Bundesverfassungsgericht dem Gegenstand solcher Kommentare immer wieder neue Bedeutung und Tragweite verleiht. Schließlich ist die Verfassung "politisches Recht", es wird von den politischen Realitäten abgewandelt und umgeformt. Das Grundgesetz ist aber auch in den letzten Jahren zum Gegenstand verfassungsgesetzgeberischer Regelungsfreude geworden. Wir halten inzwischen bei der 46. (47.) Änderung des Grundgesetzes.
In den fünf Ergänzungslieferungen des Bonner Kommentars, die seit einem Jahr erschienen sind, bilden die Verfassungsänderungen den herausragenden Gegenstand, die im Jahre 1994 Grundlage für die "Privatisierung" der Deutschen Bundespost boten, vor allem die Änderungen der Finanzverfassung, die zwischen 1993 und 1997 beschlossen worden sind.
Mit der neuen Ordnung des Post- und Fernmeldewesens beschäftigt sich der Münchener Staatsrechtslehrer Peter Badura. Er beschreibt den Übergang von einer Form der Leistungsverwaltung zur Dienstleistung, der noch nicht abgeschlossen ist - bestimmte Ausführungsgesetze sind mit dem Ende des Jahres 1997 ausgelaufen, aber ihre Nachfolger waren bereits beschlossen, konnten also von Badura berücksichtigt werden. Er gibt einen knappen Überblick über die Entwicklung des als öffentliche Aufgabe begriffenen Übermittelns von Nachrichten und Gütern, über die Erweiterung zum Fernmeldedienst durch die Erfindung von Telegramm und Telefon, heute - nicht schöner - "Telekommunikation" genannt. Sie hat durch die technische Entwicklung neue Ausweitungen erfahren, die sich unter anderem - "Internet" - staatlichen Eingriffen (aus Gründen des Jugendschutzes, des Verfassungsschutzes, der Sicherung der Privatsphäre) entziehen.
Eine Einschränkung im Sinne der Bewahrung eines Rests von staatlicher Verantwortung enthält der neue Artikel 87f des Grundgesetzes: bei den ehedem postalischen Dienstleistungen muß vom Staat eine "angemessene" und "ausreichende" Versorgung gewährleistet sein. Badura erinnert an den Begriff aus dem neueren, Private zulassenden, im wesentlichen vom Bundesverfassungsgericht bestimmten Rundfunkrecht: "Grundversorgung" könne leicht zu einem Minimalstandard geraten. Nach Badura ist von der regulierenden Behörde "sicherzustellen, daß die für das Dienstleistungsangebot festgelegten Mindeststandards durch die auf dem Markt auftretenden Anbieter eingehalten werden".