Plagiats-Affäre : Vgl. auch Guttenberg 2009
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Der Plagiatsgehalt seiner Dissertation ist wohl einzigartig in der jüngeren deutschen Universitätsgeschichte: Karl-Theodor zu Guttenberg Bild: dpa
Auf siebzig Prozent aller Seiten der Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg finden sich Plagiate. Wer hier am Werk war, wusste, was er tat. Seine Verteidiger ficht das nicht an. Was von ihren Argumenten zu halten ist.
In der Diskussion um die Machart der Dissertation von Karl-Theodor zu Guttenberg werden zu seinen Gunsten vier Argumente vorgetragen. Da gibt es das „Die-paar-Fehler“-Argument, das „Alles-Vorverurteilung“-Argument, das „Gibt-es-denn-nichts-Wichtigeres?“-Argument und das „Wir-brauchen-den-Mann“-Argument.
Zunächst zum Wichtigsten, zu den paar Fehlern. Als der Bremer Juraprofessor Fischer-Lescano die Dissertation Guttenbergs auf mögliche Plagiate hin prüfte, hörte er nach acht positiven Funden auf. Das war der Stand am vergangenen Dienstagmorgen. Man hätte da noch davon sprechen können, die Arbeit enthalte „fraglos Fehler“, und glauben, „dass zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder die Urheberschaft anderer nicht kenntlich gemacht wurde“ (Guttenberg am Freitag). Doch schon am Dienstag mochten sich Statistiker fragen, wie viele Zufallsstichproben der Bremer Professor hatte ziehen müssen, um auf seine acht Belege zu kommen.
So etwas ist kein „Fehler“
Inzwischen ist bekannt, dass Proben auf jeder zweiten Seite eine hohe Erfolgschance hatten. Die Internetplattform „Guttenplag“ dokumentiert, dass auf 270 von 393 Textseiten unausgewiesene Quellen benutzt wurden. Wer sich Belege dafür anschauen will, kann es auch auf http://gut.greasingwheels.org/ tun. Die längste Lesestrecke, auf der sich bislang kein Plagiat fand, sind die Seiten 39 bis 44, wohingegen beispielsweise zwischen Seite 303 und 359 überhaupt nur drei Seiten ohne Plagiat sind. Das Vorgehen desjenigen, der diese Arbeit geschrieben hat, ist beispiellos in seiner Dreistigkeit. Sie setzt mit einem Plagiat aus einem Zeitungsessay ein, verwendet schon in der zweiten Fußnote Formulierungen aus der „Fischer Länderkunde Nordamerika“, schreibt aus Informationsbroschüren für politische Bildung ab und aus Lesebüchern der Politischen Philosophie, übersetzt amerikanische Aufsätze ohne Quellenangabe, grast durch „graue Literatur“ – also Manuskripte vor ihrer Drucklegung – und Vorträge im Internet und bedient sich aus Hausarbeiten von Studenten. Selbst in Abschnitten mit reiner Sachinformation fand der Autor dafür keine eigenen Worte, sondern lieh sich die Formulierungen aus Seminarreferaten unter hausarbeiten.de aus, um sie als die seinen auszugeben. So etwas ist kein „Fehler“.
Denn wie strategisch dabei zu Werk gegangen wurde, zeigen Passagen, in denen aus einem Text erst ausgiebig abgeschrieben wird, um ihn anschließend für etwas anderes als die plagiierten Sätze zu zitieren. Oder, besonders frech: Man schreibt, ohne es zu sagen, einen ganzen Absatz aus einem Aufsatz ab, etwa dem von Michael Stolleis über „Europa nach Nizza“ und setzt ans Ende die Fußnote: „Ebenso Michael Stolleis, ,Europa nach Nizza‘“. Ja, genau: Stolleis sagt dasselbe wie Stolleis. Der Ausdruck „mühevollste Kleinarbeit“, den der Minister in seiner Erklärung zu dem Umständen seiner Promotion bemühte, passt. Eine so aufwendige und liebevoll hergestellte Täuschung findet man in der jüngeren deutschen Universitätsgeschichte nicht so leicht. Wer hier am Werk war, wusste, was er tat, und dass es nicht gestattet ist.