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Pegida-Demonstration : München heuchelt – wohlgemerkt bunt

Die Stadt spielt eine Doppelrolle

Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle räumt ein, dass das Wunsiedel-Gesetz nicht für Kundgebungen wie die Pegida-Märsche gemacht wurde: Der Gesetzgeber habe 2008 solche Protestbewegungen nicht vorausgesehen. Die Anregung des seit 1977 für die Stadtverwaltung tätigen parteilosen Juristen, das Gesetz zu verschärfen, nahm das Justizministerium nicht auf: Der Landtag habe den vom Bundesverfassungsgericht gewährten Spielraum ausgeschöpft. Blume-Beyerle möchte deshalb auf dem Wege der Auslegung zum gewünschten Resultat gelangen.

Wie begründet die Stadt ihre Einschätzung, dass die Pegida-Versammlungen die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigen? Ein Brief von Charlotte Knobloch, der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde, an Blume-Beyerle enthebt dessen Behörde nicht der eigenen Urteilsbildung. Gegenüber dieser Zeitung gibt das Kreisverwaltungsreferat an, dass die Mehrheit der Münchner Bevölkerung Frau Knoblochs Bewertung teile. Auf Nachfrage ergibt sich, dass ein Verein namens „München ist bunt“ nach Auffassung der Stadt für die Mehrheit spricht. Dieses „Bündnis“ organisiert an den Tagen der Pegida-Kundgebungen Gegendemonstrationen. Unter den Trägern sind städtische Institutionen wie die Kammerspiele sowie die Parteien CSU und SPD, die die Stadtregierung stellen.

Die Stadt München spielt also eine Doppelrolle. Als Versammlungsbehörde erlässt sie Verbote. Gleichzeitig mobilisiert sie in zivilgesellschaftlicher Verkleidung die Gegendemonstranten. Woche für Woche holt sich die Stadt vor den Verwaltungsgerichten eine Abfuhr. So mag man ein Zeichen setzen wollen: Das Engagement gegen die Demonstrationsfreiheit hätte dann selbst einen demonstrativen Sinn.

Warum lässt man die Pirincci-Fans nicht ins Leere reden?

Der Streit darüber, welche polemische Bezugnahme auf den Nationalsozialismus auf offener Straße gerade noch erträglich ist, mag spitzfindig erscheinen. Es geht bei diesen symbolkräftigen Stilfragen aber um die Grenzen des Streits in der Sache. Politische Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit sind vor allem für Minderheiten da. Die Stadt München hat vor den Verwaltungsgerichten allen Ernstes vorgetragen, dass die für Pegida typischen drastischen Forderungen nach Schließung der Grenzen „die ethischen Anschauungen der bayerischen Bevölkerung“ verletzen. Warum lässt man die Pirincci-Fans dann nicht ins Leere reden? Auf einer Flüchtlingspolitik, die durch das Verbot scharf artikulierten Widerspruchs durchgesetzt werden soll, liegt kein Segen.

Die Urteilsbegründung der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts umfasst 27 Seiten. Aus dem Beschluss geht hervor, dass dem Gericht eine Mitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz über die Gründe der vom Innenminister  angeordneten Beobachtung von Pegida vorlag. Aus der Einschätzung der Sicherheitsbehörde ergaben sich für das Gericht aber gerade keine Argumente für das von der Stadt verhängte Verbot. Demnach ist „eine koordinierte Mobilisierung“ von Rechtsextremisten durch Aufforderungen, an Pegida-Aufmärschen teilzunehmen, „gegenwärtig nicht mehr feststellbar“.

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