Österreich und die Rückgabe : Ein Prozess wie bei Kafka
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Eigentlich hätte der Prozess um Templs hypothetischen Betrug am Staat Österreich in diesem Moment enden müssen: Seine Tante sagt aus, sie hätte „augenblicklich“ ihren Erbteil beansprucht, hätte sie rechtzeitig davon erfahren. Damit bricht die Argumentationskette der Anklage in sich zusammen: Nur wenn Kretschmer auf ihren Anteil verzichtet hätte, hätte dieser - wiederum hypothetisch - öffentliches Eigentum bleiben können. Folglich kann Stephan Templ die Republik nicht um 550.000 Euro betrogen haben. Aber die Anklage wird nicht fallengelassen. Die Verhandlung geht weiter.
Ein Verfahren als Farce
Ein Vertreter der Bundesimmobiliengesellschaft wird befragt: Was wäre gewesen, hätte Elisabeth Kretschmer auf ihren Anteil am Sanatorium Fürth verzichtet? Wäre dieser Anteil dann im Besitz des Staates verblieben? „Über diese Frage könnte man eine Dissertation schreiben“, antwortet er. Auch ein weiterer Experte bestätigt, dass die Rechtslage in einer solchen Situation völlig unklar sei. Es ließe sich auch argumentieren, ein solcher Anteil wachse den anderen Erben zu. Mit dieser Aussage fällt die Anklage endgültig in sich zusammen: Selbst wenn Elisabeth Kretschmer auf ihren Anteil verzichtet hätte - was sie zuvor dementiert hat -, wäre zu klären gewesen, ob ihr Vierundzwanzigstel dem Staat überhaupt zustünde. Die Kette der vielen „wäre“ und „hätte“ sieht nach dieser Aussage nur noch albern aus.
Trotzdem geht der Prozess, der immer kafkaesker wird, weiter. Er gipfelt darin, dass die Richterin Akten nicht als Beweismittel zulässt, die belegen, dass auch andere Erben des Sanatoriums die Existenz weiterer Anspruchsberechtigter verschwiegen haben. Selbst aus dieser Tatsache sei für Templs Verantwortung „nichts zu gewinnen“, sagt sie zur Begründung. Das Urteil, das die Richterin dann verkündet, entspricht ganz dem bisherigen Verlauf der Farce, die sich Verfahren nennt. Templ wird des schweren Betrugs schuldig gesprochen. Die Strafe: drei Jahre Gefängnis.
Er rechnet mit einem Freispruch
Stephan Templ rührt nachdenklich in seiner Tasse. „Was haben Sie da gedacht?“, frage ich. „Im ersten Moment habe ich es nicht für möglich gehalten“, sagt er. „Dann war sofort klar: Ich gehe in Berufung.“ Er legt einen letzten Papierstapel aus seinen Ordnern auf den Tisch: 22 Seiten umfasst die Nichtigkeitsbeschwerde, die Templ im Juli eingereicht hat. Seitdem wartet er darauf, dass der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich über seinen Fall entscheidet. Solange der Beschluss noch aussteht, ist das Urteil gegen ihn nicht rechtskräftig.
Wie lange wird es noch dauern? „Das weiß ich nicht“, sagt Templ. „Der Oberste Gerichtshof hat keine Fristen, innerhalb derer er seine Entscheidungen treffen muss. Der Beschluss kann morgen kommen oder erst in ein paar Monaten.“ Angst, ins Gefängnis zu müssen, hat er nicht. „Ich glaube, dass die Richter erkennen werden, wie viele Fehler es in dem Verfahren gegen mich gegeben hat.“ Er rechnet mit einem Freispruch. „Wenn es den nicht gibt, wird mein Fall wohl noch einmal an das Strafgericht in Wien zurückgehen“, vermutet er.
Das Sanatorium Fürth ist inzwischen saniert und in ein luxuriöses Wohnhaus mit siebzehn Einzelappartements umgebaut worden. Knapp acht Millionen Euro soll ein Käufer für eine 700 Quadratmeter große Wohnung in der ehemaligen Geburtsklinik gezahlt haben. Bis zum Wiener Justizpalast, wo der Oberste Gerichtshof tagt, sind es vom Sanatorium aus nur zehn Minuten zu Fuß.