Österreich und die Rückgabe : Ein Prozess wie bei Kafka
- -Aktualisiert am
Die betrogene Republik?
Der Staatsanwalt sieht das anders: Hätte Stephan Templ im Restitutionsantrag seine Tante erwähnt, wäre diese vom Entschädigungsfonds über ihre Erbberechtigung informiert worden. Hätte sich die Tante dann gegen den Antritt ihres Erbteils entschieden, wäre dieses Vierundzwanzigstel des Sanatoriums im Besitz des Staates verblieben, so die Argumentation der Anklage. Da Helene Templ ihren Anteil an der Immobilie - ein Zwölftel - für 1,1 Millionen Euro verkaufen konnte, liege der Wert des Vierundzwanzigstels bei 550.000 Euro. Um diese Summe habe Stephan Templ folglich die Republik betrogen. „Wäre es nicht so ernst für mich gewesen, hätte ich über eine so skurrile Argumentation gelacht“, sagt Templ. „Ich fühlte mich ein bisschen wie in Kafkas ,Prozess‘.“
Die Hauptverhandlung findet im März 2013 am Landesgericht für Strafsachen in Wien statt. Als Zeugin wird eine Sachbearbeiterin vom Entschädigungsfonds vernommen, die vor mehr als sieben Jahren für Templs Restitutionsantrag zuständig war. Sie gibt an, der Angeklagte habe ihr damals gesagt, es habe in jeder Generation der Familie seiner Mutter nur ein Kind gegeben. Damit habe er über die Existenz seiner Tante hinweggetäuscht. Stephan Templ dementiert: „Dieser Satz stammt nicht von mir.“ Eine zweite Zeugin, die ebenfalls beim Entschädigungsfonds arbeitet, widerspricht Templ. Auch sie könne sich an seine Aussage erinnern, es habe nur ein Kind in jeder Generation gegeben.
Eine Ahnentafel als Beweisstück
Dabei fällt Templs Verteidiger auf: Die zweite Zeugin hat den Gerichtssaal nicht erst für ihre Aussage betreten. Sie saß zuvor im Publikum und hörte bei der Vernehmung ihrer Vorrednerin mit. Der Verteidiger beanstandet das als groben Verfahrensfehler, die übereinstimmenden Aussagen der Zeuginnen seien wertlos. Doch die Richterin führt die Verhandlung ungerührt fort. „Das hatte mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun“, sagt Templ heute, „mehr mit einer Hetzjagd.“
Als wichtiges Beweisstück wird von den Zeugen eine Ahnentafel diskutiert, die Stephan Templ 2005 beim Entschädigungsfonds eingereicht hat. Das Schriftstück erklärt, durch wen Helene Templ mit Lothar Fürth verwandt ist. „Da habe ich nur die Namen meiner Mutter, meiner Großmutter und meiner Urgroßmutter angegeben“, sagt Templ, „sonst niemanden.“ Geschwister tauchen in diesem Stammbaum generell nicht auf - auch nicht Elisabeth Kretschmer, die Schwester von Helene Templ. Ein weiterer Versuch, die Existenz der Tante zu verleugnen? „Es ging mir einzig und allein darum, den Erbanspruch meiner Mutter zu beweisen“, erklärt Stephan Templ.
Das Ende einer Argumentationskette
Die Verhandlung wird vertagt. Mittlerweile macht sich Templ ernsthaft Sorgen. Er hat kein gutes Gefühl, als er Ende April wieder den Gerichtssaal betritt. Seine Tante Elisabeth Kretschmer ist als Zeugin geladen. Ob sie einen Antrag gestellt hätte auf ihren Anteil am Sanatorium Fürth, hätte sie rechtzeitig davon erfahren, will man von ihr wissen. „Augenblicklich“, antwortet sie.