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Jürgen Kaube (kau)

Grundversorgung : Menschenrecht auf Internet?

  • -Aktualisiert am

Menschenrecht auf Selfies: Angela Merkel in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Berlin-Spandau. Bild: dpa

Der Politologe Ben Wagner fordert ein Endgerät für Geflüchtete und beruft sich dabei auf ein Menschenrecht auf Internet. Wo kämen wir da hin?

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          Auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird das Asylrecht erläutert. Dort steht, dass eine politische Verfolgung vorliegt, wenn Einzelne aufgrund ihrer politischen Überzeugung, ihrer religiösen Grundentscheidung oder für sie unverfügbarer Merkmale, die ihr Anderssein prägen, staatliche oder quasistaatliche Rechtsverletzung erleiden. Diese muss auf den Ausschluss der betreffenden Person aus der Gemeinschaft zielen. Allgemeine Notsituationen, heißt es weiter, „wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.“ Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat sei die Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen.

          Der Text trägt das Datum vom 12. Dezember 2012. Ist er heute noch gültig? Oder wird das Asylrecht inzwischen als politische Leuchtschrift ein- und ausgeschaltet je nachdem, welchen Eindruck die Exekutive gerade von der innenpolitischen Stimmung hat? Sind Griechenland, Ungarn, Österreich je nachdem sichere Drittstaaten oder nicht, wie sperrig sie sich stellen, und je nachdem, ob sich in der Union jemand traut, „Das Boot ist voll“ zu sagen oder nicht? (Es sei angemerkt, dass natürlich niemand weiß, ob das Boot voll ist und was das überhaupt heißen soll.) Folgt man den Ausführungen, die Ben Wagner, Politologe an der Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder, gerade in der „Süddeutschen Zeitung“ gemacht hat, gibt es ein neues Prüfkriterium dafür, ob jemand staatlicherseits ausgeschlossen wird. Gesellschaften, schreibt er, beständen aus Kommunikation. Wer Kommunikation verhindert, schließt also aus der Gesellschaft aus. Das Abschalten des Internets und des Mobilfunks verhindert Kommunikation. Mithin gibt es ein Menschenrecht auf ein angeschaltetes Internet.

          Menschenrecht auf Mofas?

          Wagner geht aber noch weiter und behauptet ein Menschenrecht auf den Besitz eines Endgeräts. Denn ohne das kommt man ja selbst ins angeschaltete Internet nicht hinein. Deshalb wäre Deutschland, netzmenschenrechtlich betrachtet, selbst kein sicheres Land, wenn es den Flüchtlingen nicht beispielsweise Smartphones oder andere Computer zur Verfügung stellen würde. Schließlich sei Zugang zum Netz, so Wagner, ein zentraler Weg, „um Teil der deutschen Gesellschaft zu werden“. Dass man durch Telefonieren und Surfen auch Teil ganz anderer Gesellschaften werden oder bleiben kann, lässt der Kommunikationsexperte beiseite. Kann er sich doch eine soziale Teilhabe diesseits des Besuchs von Websites ohnehin nicht vorstellen. Konsequent durchdacht, führt dieses Argument dazu, aus dem Grundrechtekatalog staatliche Pflichtlieferungen abzuleiten und die technische Gewährleistung von Sozialität zur Staatsaufgabe zu machen.

          Aus Religionsfreiheit würde analog staatlicher Kirchenbau folgen und aus Versammlungs- wie Berufsfreiheit das Menschenrecht auf einen PKW oder wenigstens ein Mofa. Denn anders käme man ja weder zur genehmigten Demonstration noch zum Arbeitsplatz gut hin. Und wenn jemand jetzt sagt, das sei doch Unfug und was man denn noch alles zum Menschenrecht und zur Staatsaufgabe erklären wolle – dann möchten wir nicht widersprechen, sondern nur darauf hinweisen, dass man derzeit mit dem größten Stuss durchkommt, so lange man nicht vergisst, ihn irgendwie aufs Internet zu beziehen.

          Jürgen Kaube
          Herausgeber.

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