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Zur Buhrow-Initiative : Wir brauchen eine Kommission und einen Publikumsrat

  • -Aktualisiert am

Tabea Rößner ist ist Vorsitzende des Ausschusses für Digitales im Deutschen Bundestag. Bild: Christian Kuhlmann

Der WDR-Intendant Tom Buhrow schlägt einen „runden Tisch“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Wer beruft ihn ein, wer nimmt dort Platz, was ist das Ergebnis? Wir haben Vorschläge. Ein Gastbeitrag.

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          Tom Buhrow hat etwas getan, was für einen wie ihn in normalen Zeiten absolut unüblich ist. Als einer aus der Führungsriege des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat er die „große Reform, jetzt“ gefordert. Er stellt laut und deutlich die unangenehmen Fragen, die schon lange virulent und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunehmend zu Existenzfragen geworden sind. Zudem benennt er eine sinnvolle, freilich die vorhandenen Strukturen weitgehend infrage stellende Zielvorstellung: eine einzige große, öffentlich-rechtliche Mediathek für non-lineare Inhalte. Ungeschminkt schildert er aber auch die Dysfunktionalitäten der Länder- und Sender-Medienpolitik, die von Standort-, Eigen- und Lobbyinteressen regiert werde und ihm daher zur großen Reform nicht fähig erscheint. Daher sieht er die Notwendigkeit, aus diesem System auszubrechen, um mehr als das Klein-Klein zu erreichen, von dem nicht zuletzt manche der erwartbaren Abstoßungsreaktionen auf seine Rede zeugen.

          Neue Wege beschreiten

          Für eine Reform, die mehr sein soll als ein Reförmchen, bedarf es tatsächlich eines Settings, das zumindest die Chance bietet, mit Blick auf einen größeren Horizont die ausgetretenen Pfade zu verlassen. Man muss nicht – wie prompt manche Vertreterinnen und Vertreter der Länder – besonders betonen, dass es am Ende des Tages eben die Länder sind, die eine Reform zu beschließen haben werden. Das steht außer Zweifel. Interessanter ist die Frage, welche Schritte diesem im engeren Sinne politischen Entscheidungsprozess vorangehen sollten und wer sie gehen sollte, damit die Chance besteht, zumindest mittelfristig tragfähige Antworten auf die drängenden großen Fragen zu finden. Buhrow selbst denkt an „einen Runden Tisch, der einen neuen Gesellschaftsvertrag ausarbeitet. Eine Art verfassungsgebende Versammlung für unseren neuen, gemeinnützigen Rundfunk“. Von Bayern aus wird in diesem Zusammenhang bereits das Vorbild des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee beschworen. Nach den Vorstellungen des nordrhein-westfälischen Medienministers Liminski sollen von den Ländern zu benennende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit einer gewissen Unabhängigkeit und Distanz wie (ehemalige) Verfassungsrichter, Gewerkschafter und Vertreter der Wirtschaft Mitglieder eines solchen Runden Tisches werden.

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