„Zeitungszeugen“ : Veröffentlichung von „Mein Kampf“ bleibt verboten
- Aktualisiert am
Weiterhin keine Zitate aus dem unlesbaren Buch Bild: dpa
Vom Zitatrecht nicht gedeckt: Die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers „Mein Kampf“ in Peter McGees „Zeitungszeugen“ bleibt verboten. Das entschied das Landgericht München am Donnerstag.
Die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers „Mein Kampf“ in der historischen Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ bleibt verboten. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil hielt das Landgericht München I eine im Januar ergangene einstweilige Verfügung aufrecht, die dem britischen Verleger Peter McGee die Veröffentlichung von Passagen des Buches im Zuge seiner Publikationsreihe „Zeitungszeugen“ untersagt. McGee war gegen diese einstweilige Verfügung vorgegangen (Az: 7 O 16629/08). Nach dem Urteil ist seine Publikation nicht vom Zitatrecht
gedeckt.
Der Verleger Peter McGee wollte seiner Publikation bereits im Januar ein Heft mit kommentierten „Mein Kampf“-Ausschnitten beilegen. Dagegen erwirkte das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an „Mein Kampf“ als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten geerbt hat, eine Einstweilige Verfügung (Az: 7 O 1533/12). Der Verlag hatte die Zitate damals vorsorglich gepixelt, um eine Eskalation des Streits zu verhindern.