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Osterhasen-Satire des ZDF : Auferstehung in Mainz

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Der Moderator der „heute-show“, Oliver Welke Bild: dpa

In der „heute show“ des ZDF hat sich Oliver Welke über den Glauben an den Osterhasen lustig gemacht. Dagegen erstatteten Zuschauer Strafanzeige. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat an der Satire aber nichts auszusetzen.

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          Über das Niveau öffentlich-rechtlicher Unterhaltung lässt sich trefflich streiten – aber nicht immer vor Gericht. Über die Nummer mit dem Osterhasen zum Beispiel, welche die von Oliver Welke geleitete „heute show“ des ZDF sich am 6. April leistete, um die Frage zu beleuchten, ob besagter Osterhase etwas mit dem christlichen Glauben zu tun habe beziehungsweise ob die Aufregung um den Begriff „Traditionshase“ gerechtfertigt sei. Um selbiges zu bebildern beziehungsweise um diejenigen durch den Kakao zu ziehen, die den Hasen mit dem Christentum, Ostern und der Auferstehung Christi in Verbindung bringen, setzte die „heute show“ einen großen Plüschhasen ins letzte Abendmahl und hängte ihn ans Kreuz.

          Gegen diese Witznummer reichten mehrere Zuschauer Strafanzeige gegen Oliver Welke bei der Staatsanwaltschaft Mainz ein. Diese teilte nun mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren einleite. Der Straftatbestand der „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ nach Paragraph 166 Strafgesetzbuch sei nicht erfüllt.

          „Der Beitrag“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller, verfolge „nicht die Absicht, die Inhalte eines religiösen Bekenntnisses zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“.

          Es sollte vielmehr „bei Zugrundelegung des Kontextes – in gewiss pointierter und überspitzter Weise – verdeutlicht werden, dass die Kunstfigur des ,Osterhasen‘ gerade nicht zu den Glaubensinhalten des Christentums gehören dürfte; hierdurch soll gleichzeitig die Einschätzung, mit der Bezeichnung als ,Traditionshase‘ sei eine ,Unterwerfung unter die politische Korrektheit und den Islam‘ verbunden, ad absurdum geführt werden“. Es sei „nicht feststellbar, dass der in Rede stehende Beitrag – mag er auch manchen als geschmacklos erscheinen oder gläubige Christen empören – dergestalt beschimpfenden Charakter im strafrechtlichen Sinne hätte, dass er Glaubensinhalte verächtlich machen würde und deshalb geeignet wäre, den öffentlichen Frieden zu stören“.

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