Würzburger Fake-News-Prozess : Flüchtling scheitert mit Klage gegen Facebook
- Aktualisiert am
Selfie mit Folgen: Anas Modamani und Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2015 - das Foto wurde inzwischen auf Facebook in mehreren verleumderischen Zusammenhängen verbreitet. Bild: Reuters
Facebook muss verleumderische Beiträge über den syrischen Flüchtling Anas Modamani auch in Zukunft nicht von sich aus finden und löschen. Das entschied das Landgericht Würzburg am Dienstag.
Der syrische Flüchtlings Anas Modamani unterlag am Dienstag mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Facebook. Im sogenannten Facebook-Prozess entschied das Landgericht Würzburg, dass das soziale Netzwerk geteilte verleumderische Inhalte mit einem Selfie von Anas Modamani mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht von sich aus finden und löschen muss.
Klage gegen Facebook : Gericht lehnt Verfügung wegen Verleumdungen ab
Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer, Volkmar Seipel, sagte, alleine die Frage, ob das Landgericht Würzburg für solch ein Verfahren überhaupt zuständig ist, sei schwierig zu beantworten. In einer kurzen Urteilsbegründung sagte er, die Kammer sei der Auffassung, dass das soziale Netzwerk „weder Täter noch Teilnehmer“ der Verleumdung sei. Damit liege rechtlich gesehen weder ein Behaupten, noch ein Verbreiten vor. Das soziale Netzwerk habe sich die verleumderischen Beiträge auch nicht „zu eigen“ gemacht, eine Veränderung der Inhalte sei ebenfalls nicht vorgenommen worden. Es blieben somit reine Nutzer-Inhalte.
Brauchen wir neue Gesetze?
Das Foto von Anas Modamani mit Angela Merkel aus dem Herbst 2015 wurde bei Facebook mit falschen Aussagen versehen und als Fotomontage hundertfach geteilt. In den Posts wurde der syrische Flüchtling beispielsweise als Terrorist dargestellt und das Bild mit dem Text „Merkel macht Selfie mit dem Täter“ versehen. Auch wurde behauptet, er habe einen Obdachlosen in Berlin angezündet. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling.
Anas Modamani und sein Würzburger Anwalt Chan-jo Jun wollten mit dem Verfahren bewirken, dass Facebook nicht nur die verunglimpften Ursprungsbeiträge löschen, sondern auch alle geteilte Posts finden und entfernen muss. Bisher muss der Nutzer jeden einzelnen Beitrag dem sozialen Netzwerk selbst melden.
Modamanis Anwalt Chan-jo Jun sagte, das Gericht habe sich mit seiner Entscheidung „in den Grenzen des Rechts“ bewegt, das älter ist als das soziale Netzwerk. Die Gesellschaft, die Politik müsse nun entscheiden, ob sie weiterhin hinnimmt, dass Facebook „machen kann, was es will“, sagte Jun: „Wenn nicht, dann brauchen wir neue Gesetze.“ In diesem Eilverfahren habe man lernen können, „wie unsere antiken Gesetze auf moderne Sachverhalte reagieren“. Jun kündigte außerdem an, Modamani in einem Hauptsacheverfahren nicht weiter zu vertreten. Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat.