Wofür der RBB-Skandal steht : Das ignorieren die Richter in Karlsruhe alles
Von Christoph Degenhart
Lesezeit: 5 Min.
Wiederholt und kontinuierlich hat sich das Bundesverfassungsgericht als verlässlicher Garant einer kommoden Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwiesen, zuletzt mit seiner Entscheidung vom 20. Juli 2021 zur Beitragserhöhung durch den 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Sachsen-Anhalt hatte nicht zugestimmt. Das Land hatte den Versuch unternommen, auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, die Finanzausstattung der Rundfunkanstalten auf dem Status quo festzuschreiben. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Nibelungentreue zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk schroff zurückgewiesen.
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