Wofür der RBB-Skandal steht :
Das ignorieren die Richter in Karlsruhe alles

Von Christoph Degenhart
Lesezeit: 5 Min.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts: Ines Härtel, Josef Christ, Susanne Baer, Gabriele Britz, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Andreas L. Paulus, Yvonne Ott und Henning Radtke (von links).
Das Bundesverfassungsgericht hat Sachsen-Anhalt untersagt, sich gegen einen höheren Rundfunkbeitrag zu wenden. Der RBB-Skandal zeigt, dass die Magdeburger Skepsis Gründe hat. Ein Gastbeitrag.

Wiederholt und kontinuierlich hat sich das Bundesverfassungsgericht als verlässlicher Garant einer kommoden Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwiesen, zuletzt mit seiner Entscheidung vom 20. Juli 2021 zur Beitragserhöhung durch den 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Sachsen-Anhalt hatte nicht zugestimmt. Das Land hatte den Versuch unternommen, auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, die Finanzausstattung der Rundfunkanstalten auf dem Status quo festzuschreiben. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Nibelungentreue zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk schroff zurückgewiesen.

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