Wie machen wir Facebook für schwerste Straftaten haftbar?
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Rohingya-Flüchtlinge nahe eines Flüchtlingslagers in Bangladesh: Auf Facebook hatte Angehörige des Militärs Hass gegen die muslimische Minderheit geschürt. (Archivbild) Bild: AP
Auf Facebook wird zu schweren Straftaten aufgerufen. Das hat reale, tödliche Folgen. Nun verklagen die Rohingya den Plattformkonzern. Das wird ein Präzedenzfall. Ein Gastbeitrag.
Vertreter der Rohingya verklagen Facebook auf 150 Milliarden Dollar. Anlass ist die unheilvolle Rolle, die Facebook 2017 bei der Verfolgung dieser Bevölkerungsgruppe und den gegen sie verübten Verbrechen in Myanmar gespielt hat. Dort hatten Angehörige des Militärs über Facebook die Stimmung gegen die Rohingya unter anderem durch erfundene Geschichten über an Buddhisten begangene Verbrechen geschürt. Getarnt waren die Militärs als Fans von Popstars oder Beauty Queens. Facebook wurde dafür kritisiert, zu langsam reagiert und die Troll-Accounts zu spät abgeschaltet zu haben.
Der Fall Myanmar könnte der Frage der Haftung sozialer Medien eine neue Dimension verleihen. Während die bisherigen Diskussionen um Löschpflichten der Netzwerke bei Bekanntwerden rechtswidriger Inhalte kreisen, könnten die Schadenersatzforderungen der Rohingya dazu führen, dass eine Plattform für Straftaten ihrer Nutzer in der realen Welt zur Verantwortung gezogen wird. Die Klage der Rohingya fällt in eine Zeit, in der die Schattenseiten sozialer Medien in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden. Den jüngsten Anstoß haben die Enthüllungen der ehemaligen Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen gegeben. Sorge bereitet die in den Algorithmen der Plattformen angelegte selektive Präsentation von Inhalten. Deren die Wahrnehmung der Welt verzerrende Nebenwirkungen sind als Echokammer- und Filter-Bubble-Effekt bekannt. Man könnte sie auch als digitalen Fallout bezeichnen. Viele sehen einen Zustand erreicht, der unter dem Aspekt der Schutzpflichten des Staates regulatorisches oder legislatives Einschreiten verlangt.
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