2,7 Millionen für „Nichtstun“ : WDR bestätigt Abbruchkosten für „Gottschalk live“
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Thomas Gottschalk Anfang 2012 in seiner Sendung „Gottschalk Live“ Bild: dpa
„Gottschalk live“ flog nach wenigen Wochen aus dem Programm, der Moderator bekam sein Geld für ein ganzes Jahr: Der Vorgang hatte den WDR in Erklärungsnot gebracht. Jetzt hat sich der Sender erklärt.
Drei Tage hat sich der WDR Zeit genommen, um sich mit den Fragen der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) zu dem Vertrag zu beschäftigen, den die ARD im Jahr 2012 mit dem Entertainer Thomas Gottschalk über die Vorabendshow „Gottschalk live“ schloss. Die AG Dok wollte den Sender an Pfingsten zum Reden darüber bringen, warum Gottschalk, obwohl die Sendung nach wenigen Wochen aus dem Programm flog, offenbar für ein ganzes Jahr bezahlt wurde.
4,6 Millionen Euro Honorar seien dafür offenbar angefallen, davon 2,7 Millionen für „Nichtstun“, so die Annahme, zusätzliche 400.000 Euro für zwei Shows, die es nie gab. Die Summen bestätigt der WDR nicht, aber in (fast) vollem Umfang den Vorgang. Und der war wie folgt: Die ARD-Tochter Degeto schloss 2011 gemeinsam mit dem ARD-Werbegesellschaften mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment einen Vertrag zu „Gottschalk live“. Für Thomas Gottschalk sei ein Honorar vereinbart worden, „das aus Sicht der damals Beteiligten seiner Bekanntheit und seinem Marktwert als einer der beliebtesten Moderatoren in Deutschland und der exklusiven Zusammenarbeit Rechnung trug.“
Die Show sei im werbefinanzierten Vorabendprogramm gelaufen, so dass für „Gottschalk live“ „kein Gebührengeld ausgegeben“ worden sei. „Folglich“ sei „auch keine Gremienzustimmung einzuholen“ gewesen, „denn es bestand keine finanzielle Verpflichtung der Landesrundfunkanstalten, sondern der Werbetöchter“. Am 18. April 2012 hätten die Intendanten der ARD dann vom Sonderkündigungsrecht des Vertrages Gebrauch gemacht. Es entstanden „Abbruchkosten“ und zu diesen zählte auch „die Fortzahlung des Honorars des Moderators bis zum Ende der Vertragszeit“. Überlegungen für zwei weitere Shows hätten zu keinem Ergebnis geführt, so der WDR, und es habe dafür auch keine weitere Zahlungen gegeben.
Konkrete Summen dürfe man aufgrund der Verschwiegenheitsklausel bei Verträgen nicht nennen. In Summe bedeutet das: Es ist (was in Teilen schon bekannt war) so, wie der Dokumentarfilmverband es angenommen hat. Es ist – weil die ARD den Umweg über ihre Werbetöchter nahm – rechtens. Es entspricht den Usancen der Branche. Es ist aber auch die Frage, ob dies dem angemessenen Handeln öffentlich-rechtlicher Sender entspricht. Die Frage geht an alle ARD-Intendanten, die den Vertrag passieren ließen und der Sonderkündigung zustimmten.