Nennung am Wahlabend :
Warum die Tierschutzpartei ARD und ZDF verklagt

Von Jochen Zenthöfer
Lesezeit: 3 Min.
Wahlplakat der Tierschutzpartei 'Klimawandel stoppen - Massentierhaltung beenden' zur Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar dieses Jahres.
Die Tierschutzpartei will, dass die Fernsehsender ihr Ergebnis bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen nennen. Die Sender weigern sich, die Partei klagt vor Gericht.

Die Verwaltungsgerichte in Frankfurt am Main, Hamburg und Mainz sowie das Oberverwaltungsgericht München beschäftigen sich zurzeit mit der Frage, ob die Tierschutzpartei am Abend der anstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern bei ARD und ZDF genannt werden muss. Um eine nament­liche Erwähnung mit dem prognos­tizierten und hochgerechneten Ergebnis zu erreichen, hat die Partei, die vollständig „Mensch Umwelt Tierschutz“ heißt, einstweilige Anordnungen beantragt. Diese Anträge liegen der F.A.Z. ebenso vor wie eine Schutzschrift des Hessischen Rundfunks (HR), der sich gegen eine solche Verpflichtung wehrt.

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