Nennung am Wahlabend : Warum die Tierschutzpartei ARD und ZDF verklagt

Die Tierschutzpartei will, dass die Fernsehsender ihr Ergebnis bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen nennen. Die Sender weigern sich, die Partei klagt vor Gericht.
Die Verwaltungsgerichte in Frankfurt am Main, Hamburg und Mainz sowie das Oberverwaltungsgericht München beschäftigen sich zurzeit mit der Frage, ob die Tierschutzpartei am Abend der anstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern bei ARD und ZDF genannt werden muss. Um eine namentliche Erwähnung mit dem prognostizierten und hochgerechneten Ergebnis zu erreichen, hat die Partei, die vollständig „Mensch Umwelt Tierschutz“ heißt, einstweilige Anordnungen beantragt. Diese Anträge liegen der F.A.Z. ebenso vor wie eine Schutzschrift des Hessischen Rundfunks (HR), der sich gegen eine solche Verpflichtung wehrt.
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