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Europa-Lizenz : VG Media schickt Google eine Rechnung

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Soll zahlen: der Internetkonzern Google. Bild: AFP

Die Verwertungsgesellschaft VG Media zieht aus der Urheberrechtsrichtlinie der EU Konsequenzen. Nach Informationen von FAZ.NET fordert sie von dem Digitalkonzern Google einen Lizenzvertrag, über ansehnliche Summen.

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          Die Verwertungsgesellschaft VG Media, welche die Rechte von Presseverlagen, privaten Fernseh- und Rundfunksendern verwaltet, tritt nach Informationen von FAZ.NET an den Digitalkonzern Google heran, um aufgrund der am vergangenen Montag vom Rat der EU-Mitgliedsstaaten bestätigten Urheberrechtsrichtlinie der EU einen Vergleich über die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen in den vergangenen Jahren zu erzielen und für die Zukunft einen Lizenzvertrag abzuschließen. Demnach soll der VG Media vorschweben, dass Google für die sich aus dem Presseleistungsschutzrecht ergebenden Ansprüche rückwirkend für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 1,24 Milliarden Euro zahlt.

          Die Summe errechnet sich dem Vernehmen nach aus einem fünfprozentigen Anteil aus dem nach Berechnung der VG Media in diesem Zeitraum von Google in Deutschland erzielten Umsatz von 24,77 Milliarden Euro. Mit dem Vergleich würden die vor dem Berliner Landgericht und dem Berliner Kammergericht anhängigen Gerichtsverfahren über das Leistungsschutzrecht ad acta gelegt.

          Für die Zukunft schlägt die VG Media Google dem Vernehmen nach einen Lizenzvertrag zur europaweiten Nutzung digitaler Presseerzeugnisse auf den Domains „google.com“, „google“ mit Länderkürzel (wie „.de“ oder „.fr“) und bei Google News für den Zeitraum 2019 bis 2024 vor, der als pauschale Lizenzsummen  zwischen 3,44 Milliarden (2019) und 8,5 Milliarden Euro (2024) pro Jahr vorsehen soll. Die Summen würden für den Fall gelten, dass das Verlagsrecht in allen EU-Staaten gemeinsam durchgesetzt und gegenüber Google vertreten wird, und hätte zur Voraussetzung, dass die VG Media die Rechte aller Verlage und Sender in der EU wahrnehmen kann. Die Summen würden nach einem bestimmten Schlüssel an die Rechtewahrnehmer in den verschiedenen EU-Staaten verteilt.

          Die Verwertungsgesellschaft geht offenbar davon aus, dass die von ihr vertretenen Ansprüche bestehen, auch wenn es die nationalen, ausführenden Gesetze, wie sie die Bundesregierung zum Beispiel der Urheberrechtsrichtlinie entsprechend formulieren muss, noch nicht gibt und eine Entscheidung des vom Berliner Landgericht angerufenen Europäischen Gerichtshofs über das nationale deutsche Presseleistungsschutzrecht noch aussteht.

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