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Datenhehlerei : Wer darf und wer darf nicht?

  • -Aktualisiert am

Es gibt etliche Wege, wie Daten ihren rechtmäßigen Besitzer wechseln, die Frage ist, wer darf sich daran beteiligen Bild: dpa

Eine Allianz aus Juristen, Journalisten und Internetaktivisten legt Verfassungsbeschwerde gegen die Formulierung des Straftatbestands „Datenhehlerei“ ein.

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          Seit etwas über einem Jahr gilt ein neuer Straftatbestand, ein Verbot der „Datenhehlerei“. Jetzt legt eine Allianz aus Juristen, Journalisten und Internetaktivisten Verfassungsbeschwerde gegen die Norm ein. Sie sind der Auffassung, das Strafrecht behindere die Arbeit von Journalisten. „Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es ein strafrechtliches Minenfeld für investigativ arbeitende Journalisten und ihre Helfer schafft“, lässt sich der Berliner Richter Ulf Buermeyer zitieren. Er ist Vorsitzender der kürzlich gegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Gang nach Karlsruhe koordiniert. Zu den Klägern gehören Redakteure von Netzpolitik.org, der ARD, des IT-Magazins „c‘t“ und ein Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen. Geschrieben haben die Beschwerde Juristen um Katharina de la Durantaye von der Humboldt-Universität.

          Die „Datenhehlerei“ verbietet gemäß Paragraph 202d des Strafgesetzbuchs, dass rechtswidrig erlangte Daten weitergegeben werden. Ausnahmen sieht das Gesetz durchaus vor, nämlich wenn das Durchstechen „der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten“ dient. Dazu gehört laut Gesetzesbegründung auch die Datenverwendung „für journalistische Tätigkeiten“. Also alles gut?

          Die Kläger stören sich daran, dass das Gesetz nur die „berufliche“ Mitwirkung von Personen an der Datenweitergabe von Strafe freistellt. Das schließe nebenberufliche Journalisten und Blogger aus, aber auch IT-Fachleute, die bei der Auswertung von Daten helfen, wie etwa bei der Veröffentlichung der „Panama-Papers“. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, warnt, die Vorschrift kriminalisiere Journalisten, sofern sie mit durchgestochenen Informationen arbeiten: „Diese absurde Vorschrift droht Whistleblower und Experten wie Juristen oder IT-Fachleute abzuschrecken, ohne deren Hilfe Journalisten und Blogger viele gesellschaftliche Missstände nicht aufdecken könnten.“ Bislang war es recht still um die „Datenhehlerei“. Das liegt auch daran, dass das Verbot zusammen mit einem deutlich medienwirksameren Regelwerk beschlossen wurde, nämlich der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.

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