https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/verfassungsbeschwerde-gegen-datenhehlereinorm-14639763.html

Datenhehlerei : Wer darf und wer darf nicht?

  • -Aktualisiert am

Es gibt etliche Wege, wie Daten ihren rechtmäßigen Besitzer wechseln, die Frage ist, wer darf sich daran beteiligen Bild: dpa

Eine Allianz aus Juristen, Journalisten und Internetaktivisten legt Verfassungsbeschwerde gegen die Formulierung des Straftatbestands „Datenhehlerei“ ein.

          1 Min.

          Seit etwas über einem Jahr gilt ein neuer Straftatbestand, ein Verbot der „Datenhehlerei“. Jetzt legt eine Allianz aus Juristen, Journalisten und Internetaktivisten Verfassungsbeschwerde gegen die Norm ein. Sie sind der Auffassung, das Strafrecht behindere die Arbeit von Journalisten. „Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es ein strafrechtliches Minenfeld für investigativ arbeitende Journalisten und ihre Helfer schafft“, lässt sich der Berliner Richter Ulf Buermeyer zitieren. Er ist Vorsitzender der kürzlich gegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Gang nach Karlsruhe koordiniert. Zu den Klägern gehören Redakteure von Netzpolitik.org, der ARD, des IT-Magazins „c‘t“ und ein Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen. Geschrieben haben die Beschwerde Juristen um Katharina de la Durantaye von der Humboldt-Universität.

          Die „Datenhehlerei“ verbietet gemäß Paragraph 202d des Strafgesetzbuchs, dass rechtswidrig erlangte Daten weitergegeben werden. Ausnahmen sieht das Gesetz durchaus vor, nämlich wenn das Durchstechen „der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten“ dient. Dazu gehört laut Gesetzesbegründung auch die Datenverwendung „für journalistische Tätigkeiten“. Also alles gut?

          Die Kläger stören sich daran, dass das Gesetz nur die „berufliche“ Mitwirkung von Personen an der Datenweitergabe von Strafe freistellt. Das schließe nebenberufliche Journalisten und Blogger aus, aber auch IT-Fachleute, die bei der Auswertung von Daten helfen, wie etwa bei der Veröffentlichung der „Panama-Papers“. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, warnt, die Vorschrift kriminalisiere Journalisten, sofern sie mit durchgestochenen Informationen arbeiten: „Diese absurde Vorschrift droht Whistleblower und Experten wie Juristen oder IT-Fachleute abzuschrecken, ohne deren Hilfe Journalisten und Blogger viele gesellschaftliche Missstände nicht aufdecken könnten.“ Bislang war es recht still um die „Datenhehlerei“. Das liegt auch daran, dass das Verbot zusammen mit einem deutlich medienwirksameren Regelwerk beschlossen wurde, nämlich der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Brille Vision Pro : Apple hat eine teure Vision

          Jetzt steigt Apple in den Markt der AR- und VR-Brillen ein. Die Vision Pro kostet mindestens 3500 Dollar und verspricht, „ein revolutionäres Produkt“ zu sein. Doch was kann das Headset wirklich?
          Till Lindemann im Juli 2019 in Hannover

          Till Lindemanns Verlag : Macht Geld blind?

          Kiepenheuer & Witsch bestreitet, etwas von Till Lindemanns Pornovideo gewusst zu haben. Das klingt angesichts der breiten Berichterstattung unglaubwürdig.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.