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Verbraucherschützer warnen : 550 gefakte Filmwebsites

  • Aktualisiert am

Ein Klick und der Betrug beginnt: Der Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz warnt vor einem Netzwerk gefakter Filmportale. Bild: dpa

Die Verbraucherzentralen weisen auf ein Netzwerk betrügerischer Streaming-Seiten hin. Diese geben vor, kostenlos Filme und Serien anzubieten. Dann kommt die Rechnung. Zahlen sollten die Nutzer nicht, sondern zur Polizei gehen.

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          Die Webseiten sehen sich zum Verwechseln ähnlich, nur die Webadresse und das Logo sind verschieden. Angeblich soll man hier aktuelle Filme und Serien streamen können, fünf Probetage kostenlos. Doch die Portale zeigen keine Videos, sondern lösen nur eine Welle von betrügerischen E-Mails aus. Am Montag warnten Verbraucherschützer in Deutschland vor diesen dubiosen Streaming-Portalen, die vermeintlich Kinofilme und Fernsehserien anbieten. Nutzer würden mit falschen Versprechungen auf Fake-Portale gelockt und dann mit hohen Rechnungen für angeblich zustande gekommene Abonnement-Verträge unter Druck gesetzt.

          In der Regel werben die betrügerischen Streaming-Portale mit einem fünftägigen kostenlosen Testabo. Für die Nutzung müssen die Verbraucher sich registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der erfolgten Registrierung keine Filme oder Serien streamen. Trotzdem erhalten die Nutzer eine E-Mail, in der die Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo in Rechnung gestellt werden.

          Bei den ersten Besuchen, die häufig durch das Klicken auf Pop-up-Fenster ausgelöst werden, bekommen die Verbraucher in der Regel keinen Hinweis, dass ein zahlungspflichtiges Abo abgeschlossen werden soll. Ruft man später die Seite direkt auf, wird dagegen auffällig auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Damit solle der Nachweis des Betrugsversuchs erschwert werden.

          Nicht nur die vermeintlichen Streaming-Portale sind gefälscht, sondern auch die Internet-Auftritte der Inkasso-Unternehmen, die die ungerechtfertigten finanziellen Forderungen eintreiben sollen. Dazu werden Webseiten von seriösen Firmen quasi komplett kopiert. Um den Drohungen noch mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, versuchen die Betrüger, an verschiedenen Stellen im Netz Beiträge zu platzieren, in denen der Eindruck erweckt wird, als könnten die Forderungen eingeklagt werden. So wurden auf Youtube Videos hochgeladen, in denen dazu geraten wird, die Rechnungen zu zahlen.

          Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz war bereits erstmals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Die kriminelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbraucherschützer und die Ermittlungsarbeit der Polizei bislang nicht ausgetrocknet werden.

          „Die Masche hört einfach nicht auf“, sagte Sabrina Wagner, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentralen. Es würden immer wieder neue Seiten online gestellt. „Wir haben in der Marktbeobachtung eine Liste von über 450 bekannten Webadressen recherchiert, hinter denen offenkundig betrügerische Angebote stecken.“ Wenn man diese Liste mit den Adressen abgleiche, die von der Polizei in Niedersachsen ermittelt wurden, komme man auf rund 550. Davon seien allerdings nicht mehr alle online.

          Jennifer Kaiser, Beraterin in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagte, bei manchen Verbrauchern bestehe der Irrglaube, dass im Internet immer irgendwo irgendwas auch kostenlos zu finden sei. „Das hat sich bei vielen festgesetzt. Irgendwo finde ich das im Netz schon kostenlos. Und wenn dann so eine Seite aufploppt, wird jegliche Vernunft ausgeschaltet.“ Bemerkenswert sei, dass diese betrügerischen Portale mit den aktuellsten Kinofilmen würben. „Mit ein wenig kritischer Distanz müsste man sich aber fragen: Wie kann das sein, dass der Film, der aktuell im Kino läuft, mir hier schon für fünf Tage kostenlos angeboten wird?“ Zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Widerspruch gegenüber dem Anbieter einzureichen und „teure Einschreiben zum vermeintlichen Firmensitz der Portale nach Großbritannien“ zu schicken. „Man sollte aber den Vorgang auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, damit die Ermittlungsbehörden auch im Bilde sind.“

          Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich tatsächlich ein registriertes Inkassobüro einer Forderung der Fake-Portale annehmen sollte, haben die Verbraucherschützer noch einen Rat: Bei Registrierungen, in denen keine Kosten angegeben werden, sollten die Anwender diesen Bestellvorgang mit Bildschirmfotos (Screenshots) dokumentieren. Es sei für den Verbraucher sehr von Vorteil, wenn er darlegen könne, dass er sich bei der Registrierung auf einen Button verlassen hat, auf dem eben nichts von Kosten stand.

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