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Prozess gegen „Bild“ : Springer muss Kachelmann 635.000 Euro Entschädigung zahlen

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Sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt: Jörg Kachelmann im Kölner Gerichtssaal Bild: dpa

2,25 Millionen Euro Schmerzensgeld forderte Jörg Kachelmann nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung vom Springer-Konzern. Jetzt hat das Kölner Landgericht im Streit über die „Bild“-Berichterstattung geurteilt.

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          Das habe er, zitierte ihn der „Spiegel“ vor anderthalb Wochen, seinen Wärtern und Mithäftlingen in der U-Haft geschworen: „dass ich später allen auf den Sack gehen werde, die mir das Leben schwer gemacht haben. Und genau das tue ich jetzt. Wenn die Leute mich für einen verbohrten Heini halten, nehme ich das in Kauf."

          Der Wettermoderator Jörg Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Mit der Hubert Burda Media („Bunte“/„Focus“) hatte er sich im Mai außergerichtlich geeinigt. Jetzt hat das Kölner Landgericht die „Bild“-Zeitung und ihre Online-Ausgabe zur Zahlung einer Rekordsumme von 635.000 Euro Entschädigung an Kachelmann verurteilt. Die Summe gilt als die bisher höchste in einem solchen Verfahren, liegt allerdings deutlich unter der Summe von 2,25 Millionen Euro, die Kachelmann verlangt hatte.

          „Herr Kachelmann musste die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte über sich ergehen lassen“, sagte Höcker. „Sein Ruf wurde durch 'Bild' & Co. vollständig ruiniert. Dieses Urteil ist die Quittung. Es wird hoffentlich abschreckende Wirkung auf den Boulevard haben.“

          Der Springer-Konzern hatte vor der Entscheidung aus Köln bereits mitgeteilt, im Falle einer Verurteilung Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen. Für Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, liegt es „weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über Aufsehen erregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten.“

          Der Konzern hält einen Großteil der angegriffenen Berichterstattung, die sich über den gesamten Zeitraum des Kachelmann-Prozesses von dessen Festnahme im März 2010 bis zum Freispruch am 31. Mai 2011 erstreckte, für angemessen.

          Zwar könne, führt das Kölner Gericht jetzt aus, der „Bild“-Zeitung der Vorwurf gemacht werden, „auf einem außerordentlich schwierigen Gebiet der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt zu haben“. Es sieht allerdings keine keine Anhaltspunkte dafür, dass das Blatt „vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt“ habe. Eine von Kachelmann beklagte “Pressekampagne“ gegen ihn konnte das Landgericht ebenfalls nicht erkennen, dafür fehlten greifbare Anhaltspunkte, die für ein „kollusives Zusammenwirken der Beklagten mit anderen Verlagen sprächen“.

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