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Appell an die EU-Kommission : Gegen Googles Machtmissbrauch

Im Fokus: Google Bild: Reuters

166 Unternehmen und Verbände treten an EU-Kommissarin Margrethe Vestager heran: Sie soll gegen Google umgehend Sanktionen verhängen. Die deutsche Medienaufsicht prüft die Zusammenarbeit zwischen Google und Jens Spahn.

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          136 Unternehmen und dreißig Verbände haben einen offenen Brief an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unterzeichnet, der fordert, den Digitalkonzern Google wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht mit konkreten Sanktionen zu belegen. „Während wir untereinander im Wettbewerb um die beste Nutzererfahrung stehen, gibt es einen gemeinsamen Wettbewerber, der nicht fair konkurriert – Google“, heißt es in dem Brief.

          Michael Hanfeld
          verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

          Google sei in alle möglichen Märkte für Online-Vermittlungsdienste eingetreten, indem es seine „unangreifbare Position“ bei der Internetsuche „als Hebel missbraucht hat“. Google sammle mehr Daten und Inhalte als sonst jemand. Es bestehe weltweit Konsens darüber, dass sich der Konzern durch die Begünstigung eigener Dienste bei den Ergebnissen der Internetsuche Vorteile verschaffe.

          Insbesondere die Einrichtung sogenannter „One Boxes“, in denen Google bei der Suche nach Shopping-Angeboten eigene Dienste zuoberst anzeigt, verstoße gegen den Wettbewerb. Hier gehe es um „eindeutigen „Marktmachtmissbrauch“. Eine Regulierung sehe die EU mit dem geplanten „Digital Services Act“ vor, doch dauere dies zu lange. Im Fall von „Google Search Shopping“ habe die Kommission im Juni 2017 entschieden, dass Google eigene Angebote nicht bevorzugen dürfe. Geschehen sei seither nichts. Es gelte, umgehend einzuschreiten.

          Der Nachrichtenagentur Reuters sagte ein Google-Sprecher dazu, die Nutzer erwarteten von Google „die wichtigsten, wertvollsten Suchergebnisse, denen sie trauen können“. Sie erwarteten nicht, dass bestimmte Firmen oder kommerzielle Konkurrenten bevorzugt werden oder dass man „hilfreiche Angebote, die Europäern mehr Auswahl und Wettbewerb bringen“, stoppe.

          Gezeichnet haben den Brief an Vestager Unternehmen und Verbände aus 21 EU-Staaten, Großbritannien und Amerika, darunter namhafte Anbieter aller Sparten – Waren-, Dienstleistungs-, Job-, Immobilien- Preisvergleichs- und Reiseangebote. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die Verwertungsgesellschaft VG Media haben ebenfalls unterschrieben.

          Einen konkreten Fall von Begünstigung durch Google nimmt sich die deutsche Medienaufsicht schon vor: Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) teilte mit, sie prüfe auf Grundlage des Medienstaatsvertrags, der gerade erst in Kraft getreten ist, ein Verfahren gegen Google wegen der Zusammenarbeit mit dem vom Bundesgesundheitsministerium betreuten Angebot gesund.bund.de (F.A.Z. vom 12. November) einzuleiten. Hier könne „eine Diskriminierung journalistisch-redaktioneller Angebote vorliegen“.

          Und zwar, wie der Direktor der MA HSH, Thomas Fuchs, im Gespräch mit dieser Zeitung sagte, gegen den Paragraphen 94 des Medienstaatsvertrags, der es „Intermediären“, also einem Suchmaschinendigitalkonzern wie Google, untersagt, journalistische Angebote unmittelbar zu behindern. Falls ein Verfahren eingeleitet werde, könnte, so Fuchs, an dessen Ende Google zu einer „Nachbesserung“ aufgefordert werden, also dazu, die Bevorzugung von gesund.bund.de zu beenden. Andernfalls sei eine Geldbuße von bis zu einer halben Million Euro möglich.

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