Union will Kosten begrenzen :
Nur halb so viel für Intendanten von ARD und ZDF

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Zugegeben, das Bild mit den ARD-Chefs ist nicht ganz aktuell, es stammt aus dem Jahr 2021: Manfred Krupp (ganz Links) ist inzwischen in Pension, Patricia Schlesinger (vorne) wurde fristlos entlassen.
Die Union will die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrenzen. Intendanten sollen bei sich selbst sparen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will den Rundfunkbeitrag einfrieren.

Die 18 Fraktionschefs von CDU und CSU wollen an diesem Sonntagabend eine Resolution zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschließen. Dieser zufolge sollen die Gehälter der Intendanten und des Spitzenpersonals der Sender dem Niveau der Bezahlung von Ministern, Staatssekretären oder Richtern am Bundesverfassungsgericht angeglichen werden. Das wäre in einigen Fällen eine Halbierung. Er stelle sich eine Deckelung auf 190.000 Euro im Jahr vor, sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion in Brandenburg, Jan Redmann, in der „Welt“. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder will derweil den Rundfunkbeitrag begrenzen. In dieser Zeitenwende, in der alle Kosten explodierten, müsse man darüber nachdenken, die Rundfunkgebühren „auf dem jetzigen Level einzufrieren“, sagte er der „Bild“. Wie er sich das genau vorstellt, sagte Söder nicht.

Die Resolution der Fraktionschefs ist umfassend. Sie geht auf eine Initiative der Fraktionsvorsitzenden aus Berlin und Brandenburg, Kai Wegner und Jan Redmann, zurück. Sie besagt nicht nur, dass die Intendantengehälter dem im öffentlichen Dienst Üblichen angepasst werden sollen. Intendanten und Programmdirektoren sollen auch verpflichtet werden „ihre Nebeneinkünfte in geeigneter Form anzugeben“.

Die Verwaltungsräte der Sender, heißt es weiter, müssten sich in der Medienwirtschaft, Haushaltskontrolle und mit Compliance-Regelungen auskennen. Ebenso müsse „der Umfang der Kontrolle intensiviert werden“, so dass eine „kontinuierliche Begleitung der Geschäftsprozesse gewährleistet wird“. Dazu müssten die Verwaltungsräte personell unterstützt werden. Sie seien auch einzubinden „in die Compliance- und zu etablierende Whistleblower-Strukturen“. Rundfunkräte und Verwaltungsräte sollten regelmäßig und gezielt geschult werden. Die Compliance-Richtlinien der öffentlich-rechtlichen Sender gelte es zu vereinheitlichen und schließlich gehe es darum, den Rechnungshöfen mehr Möglichkeiten zu geben, bei der Prüfung der Landesrundfunkanstalten aber auch der Beteiligungsunternehmen der Sender.

Die Landtagsfraktionen von CDU und CSU, heißt es in der Resolution, werden sich gegenüber den Senats- und Staatskanzleien, also den Landesregierungen, dafür einsetzen, dass ihr Programm bei den nächsten Änderungen der Rundfunkstaatsverträge und der Landesrundfunkgesetze berücksichtigt wird.