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Europas Datenschutzreform : Die Informationsfreiheit und das Prinzip Big Data

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Datenschutz nicht auf der Tagesordnung

Dabei ist der Stand der Verhandlungen zwischen den nationalen Regierungen erstaunlich übersichtlich: Der Ministerrat ist sich nämlich im Grunde seit mehr als einem Jahr einig über einen Vorschlag. Die Ratspräsidenten 2014, im ersten Halbjahr Vertreter Griechenlands, im zweiten Italiens, haben sich Anfang des Jahres sogar offiziell mit Kommission und Europaparlament auf zügige Verhandlungen auf dem Weg zum Trialog verständigt. Inoffiziell hat Albrecht allerdings erfahren, dass es „nach den Worten und Wünschen der Vertreter der Bundesregierung keine Einigung geben wird“. Die Beteuerungen des Justizministers Heiko Maas wie auch des Innenministers Thomas de Maiziêres, 2015 komme es zu einer Einigung, sind leere Worte.

Schon jetzt steht nämlich fest, dass beim nächsten Treffen der europäischen Justiz- und Innenminister Anfang Juni der Datenschutz nicht einmal auf der Tagesordnung steht. „Der Europäische Stabilitätsmechanismus wurde in wenigen Wochen, die Bankenregulierung in einem halben Jahr verhandelt“, sagt Albrecht. Der Datenschutz schafft es nicht einmal nach zwei Jahren intensiver Diskussionen im Ministerrat von der Arbeits- auf die politische Ebene. Bis heute versteckt sich die Bundesregierung hinter dem Vorhang der Vertraulichkeit. Eine fünfköpfige Arbeitsgruppe im Innenministerium führt die Verhandlungen in Brüssel. Ihr Leiter, Rainer Stentzel, trat am Freitag nach Schaar und Meyerdierks in Berlin auf, um über den Stand der Verhandlungen aus seiner Sicht zu sprechen.

Im Zeitalter von Big Data

Das EuGH-Urteil, das die Anwendbarkeit der Richtlinie von 1995 untermaure, zeige, sagte Stentzel, dass die Datenschutz-Grundverordnung beim derzeitigen Stand der Verhandlungen „keinen Mehrwert“ biete. Sie sei zudem weder „internettauglich“, da sie beispielsweise Big-Data-Geschäftsmodellen keinen Raum ließe. Noch sei die Meinungs- und Informationsfreiheit im Verhältnis zu den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung, beziehungsweise die Einwilligung in personenbezogene Datenverarbeitung ausreichend berücksichtigt. Auf dem Podium wurde Niko Härting noch deutlicher: „'Datenschutz muss sich dem Prinzip Big Data anpassen.' Das lassen wir uns mal auf der Zunge zergehen. Den Satz kennen wir eigentlich nur umgekehrt.“

Härting unterbrach dafür einen Vortrag von Ansgar Baums, der den Satz an die Wand projizierte. Der Mitarbeiter der Abteilung “Government Relations“ von Hewlett Packard fasste die Problemlage aus Sicht großer IT-Unternehmen zusammen: “Big Data ist ein neues Paradigma. Ich sehe da ein großes Problem. Wir haben eine Datenschutzdiskussion, die sich immer mehr auf das Gewollte konzentriert, aber immer weniger mit der Realität zu tun hat.“ Wenn das Grundrecht auf Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten beibehalten werde, werde es „sehr sehr schwierig“, sagte Baums. 

Jochen Schneider, ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht im Deutschen Anwaltverein, sagte mit Verweis auf das EuGH-Urteil: „Wir brauchen die Datenschutz-Grundverordnung nicht“, “wir starten mit einem Verbot, das ist falsch“. Thomas Giesen, der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Sachsen, sagte, mit Bezug auf Wahlkampfsprüche: „'Deine Daten gehören dir?' Das ist grober Unfug.“ Ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gäbe es „so nicht“, es gelte nicht zwischen zwei privaten Parteien. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ruhe auch auf dem Grundrecht auf Selbstentfaltung desjenigen, der Daten erhebt. 

Der Bayreuther Arbeitskreis gibt in der Berliner Politik den Ton an. Die große Koalition lud Niko Härting bereits als Experten in den Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“. Rainer Stentzel bot der Arbeitskreis bei dieser Konferenz eine geistige Heimat. Und auch IT-Unternehmen stehen in engem Kontakt zu dem Arbeitskreis. Am Mittwoch hielt er seine Mitgliederversammlung in Berlin ab - in den Räumen von Google.

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