TV-Kritik: Maischberger : Betreut – bereut
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Grauzone Betreuung
Andrea Schwin-Haumesser ist von Beruf Betreuerin. Was sie über den rechtlichen Status und die Standards sagt, ist niederschmetternd. Es gibt keinen wirksamen Schutz vor Missbrauch. Es gibt keine Standards, keine Kontrolle über die geleistete Arbeit. Sie wird von der Justizkasse bezahlt. Für jeden Fall, den sie betreut, hat sie kalkulatorisch 198 Minuten monatlich. Jeder kann Betreuer sein. Es bedarf keiner Zulassung, es gibt keine vorbereitende berufliche Qualifikation. Das Ausmaß dieses rechtlich in Kauf genommenen Elends zieht einem die Schuhe aus. Sie vertritt durch einen Verband 6000 gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer. Viele bieten diesen Service über darauf spezialisierte Vereine an. Muss ein Gericht über die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers entscheiden, werden zunächst nahe Angehörige gefragt. Sind diese dazu nicht bereit, verlassen sich die Gerichte in der Regel auf die Vorschläge der zuständigen Betreuungsbehörde.
Das Dilemma ist damit noch nicht vollständig beschrieben. Umsichtige Menschen können eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung aufsetzen und im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Über einen Berufsverband gibt es immerhin inzwischen ein bundesweites Qualitätsregister und verbandlich organisierte Weiterbildungsangebote. Aber was heißt das, wenn eine Betreuungsvollmacht ganz formlos ausgestellt werden kann und damit zuvor ausgestellte Vollmachten erlöschen? Kriminaloberkommissarin Mau aus Berlin sagt dazu nüchtern: Betreuungsvollmachten seien auch auf einem Bierdeckel wirksam. Das nutzen manche Missetäter weidlich aus.
Kontakt unterbunden
Harry Hartwig aus Niedersachsen kann davon ein Lied singen. Für seinen Vater fand er eine Haushaltshilfe, die sogleich dafür sorgte, dass sein Vater für ihn telefonisch nicht mehr erreichbar war. Sie räumt seine Konten leer und bringt den Vater, ohne die Familie zu informieren, in ein Altersheim. Am Anfang stand nach einem Sturz ein Schädel-Hirn-Trauma. Es folgt eine beginnende Demenz. Der besorgte Sohn hat eine Vorsorgevollmacht und redet mit Fachärzten. Der Vater ist erbost darüber, dass sein Sohn ihn in die „Klappsmühle“ bringen wolle, und bricht den Kontakt ab.
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Mehr erfahrenFutsch sind Bankguthaben, die hohe Rente und das Wochenendhaus des Vaters. Erst eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bringt Hartwig nach Monaten Klarheit, wo sein Vater abgeblieben war. Das Landeskriminalamt ermittelt in dem Fall. Frau Mau aber macht Hoffnungen zunichte, dass die Beute noch zu finden sei. Werden Täter ermittelt, erklären sie sich sogleich für vermögenslos, das Geld ist längst durchgebracht oder über alle Berge.
„Goldener Schlüssel“
Cornelia Stolze, die Journalistin, die den Fall von Christa Lang recherchiert hat, resümiert trocken, eine Vorsorgevollmacht sei ein goldener Schlüssel. Die Haushaltshilfe Hartwigs hatte sogar noch nachdem gegen sie Anzeige erstattet worden war beim Notar des Vaters Rechtsberatung für sich gesucht. Das Vorgehen der Täter folgt einem typischen Schema: Sie stellen Nähe zu ihrem Opfer her, brechen mit einfachen Tricks die Kontakte zu Familienangehörigen und Bekannten ab und nutzen die Abhängigkeit ihrer Opfer skrupellos aus.
Es gibt wenige Vorkehrungen dagegen: In Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sollten immer mehrere Personen eingetragen werden. Finanzielle Vollmachten sollten limitiert werden. Kriminaloberkommissarin Mau erteilt den robustesten Rat des Abends: Hauen Sie Ihr Geld auf den Kopf, so lange Sie noch können.