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„Falsch“-Eintrag bei Facebook : Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht

  • Aktualisiert am

Vor dem OLG Karlsruhe erfolgreich: der Journalist Roland Tichy. Bild: dpa

Die Recherchegruppe „Correctiv“ hat einen Bericht von „Tichys Einblick“ im Auftrag von Facebook mit einem „Teils falsch“-Stempel versehen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun untersagt.

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          Das Online-Magazin „Tichys Einblick“ hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Prozess gegen die Recherchegruppe „Correctiv“ und Facebook gewonnen. Der sechste Zivilsenat des Oberlandesgerichts stellte per Eilentscheidung fest, dass „Correctiv“ im Auftrag von Facebook einen Beitrag von „Tichys Einblick“ aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel „teils falsch“ versehen durfte. Die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook dürfe nicht „missverständlich“ sein, urteilte das OLG.

          „Tichys Einblick“ hatte über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet und den Artikel auf Facebook angezeigt. „Correctiv“ unterzog den offenen Brief im Auftrag von Facebook einer Prüfung und versah den Bericht darüber mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“. Dazu wurde ein Bericht verlinkt, der darlegte, dass einige der Verfasser des offenen Briefs über keinen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten, zudem seien einige Behauptungen unzutreffend und wichtige Informationen nicht berücksichtigt worden – so die Darstellung der Sachlage durch das Oberlandesgericht.

          Das Landgericht Mannheim hatte dies für statthaft erklärt. Das OLG hat dieses Urteil nun revidiert. Entscheidend dafür sei, so die Richter, dass der Prüfeintrag für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer „missverständlich“ war. Es habe nämlich so ausgesehen, als werde die Berichterstattung von „Tichys Einblick“ für fehlerhaft erklärt, dabei ging es um den Inhalt und die Verfasser des offenen Briefs, über den „Tichys Einblick“ berichtete.

          Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen sei damit nicht entschieden worden, teilte das OLG Karlsruhe mit, die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Die Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren könne beantragt werden (Az.: 6 U 36/20).

          Mit dem Urteil setze „das Gericht klare Grenzen“ und stärke „die Meinungsfreiheit auch in den sozialen Netzwerken“, sagte der Anwalt Joachim Steinhöfel, der „Tichys Einblick“ in dem Prozess vertrat. „Die Frage, was wahr, falsch, richtig oder unrichtig ist, sollte nach diesem Urteil auch auf Facebook dem politischen Diskurs überlassen bleiben.“ . Das Urteil könne für Correctiv und Facebook weitreichende Folgen haben.

          „Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das ganze System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die unkontrollierte Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition, da diese jetzt auch wettbewerbsrechtlich angegriffen werden können.“ Roland Tichy, früher Chefredakteur von „Wirtschaftswoche“ und „Impulse“, sagte, das Urteil sei „wegweisend“: „Es ist nicht Aufgabe von so genannten Faktencheckern darüber zu entscheiden, ob Meinungen und Einschätzungen anderer Journalisten richtig sind“,

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