Buße für Messengerdienst : Telegram muss mehr als fünf Millionen Euro Strafe zahlen
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Muss 5,125 Millionen Euro Strafe zahlen: der Messengerdienst Telegram Bild: Marie-Luise Kolb
Weil sich Nutzer bei Telegram nicht über hasskriminelle Beträge beschweren können und es keinen Ansprechpartner gibt, verhängt das Bundesjustizamt eine hohe Strafe. Telegram kann noch widersprechen.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat hohe Bußgelder gegen den Messengerdienst Telegram wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erlassen. Die beiden Bescheide gegen das Unternehmen Telegram FZ-LLC summieren sich auf 5,125 Millionen Euro, teilte das Bundesamt am Montag mit.
Das Gesetz regelt den Umgang mit Nutzerbeschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz. Es schreibt vor, ein Beschwerdemanagement einzurichten, in dem Nutzer Inhalte melden können. Zudem müssen Betreiber einen Zustellungsbevollmächtigten benennen.
Das Bundesamt wirft Telegram vor, 2020 und 2021 gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege verstoßen zu haben. Außerdem habe Telegram keinen Zustellungsbevollmächtigten mit einer ladungsfähigen Anschrift in Deutschland benannt. Die Behörde ahndete den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung der Meldewege mit einem Bußgeld von 4,25 Millionen Euro. 875 000 Euro Bußgeld wurden wegen der Nichtbenennung des Zustellungsbevollmächtigten fällig.
Anhörungsschreiben unzustellbar
Man habe seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen, erklärte das Bundesamt. „Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen.“ Im März 2022 habe man die öffentliche Zustellung der Anhörungsschreiben dann im Bundesanzeiger vorgenommen.
Daraufhin habe sich eine deutsche Anwaltskanzlei im Namen von Telegram gemeldet und Stellung bezogen. Die Vorwürfe seien aber nicht entkräftet worden. Deshalb habe man die Bußgeldbescheide erlassen und Telegram am 10. Oktober zugestellt. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig, Telegram kann Einspruch einlegen.