Verlegerklage gegen ARD: „Tagesschau“-App war rechtswidrig
Verlegerklage gegen ARD
„Tagesschau“-App war rechtswidrig
Von
Ein langer Rechtsstreit ist entschieden: Die App der „Tagesschau“, sagt das OLG Köln, sah zu sehr nach einem Angebot der Presse aus, und das sei verboten. Die ARD meint freilich, der Fall habe sich längst erledigt.
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.
Beitrag per E-Mail versenden
Vielen Dank Der Beitrag wurde erfolgreich versandt.