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Gewalt gegen Kinder als Lockmittel : Gericht: „Super Nanny“ verletzte die Menschenwürde

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Die ehemalige Erziehungsbeauftragte von RTL: Katharina Saalfrank Bild: dpa

Verstieß die RTL-Doku „Super-Nanny“ mit Szenen von geschlagenen und beschimpften Kindern gegen die Menschenwürde? Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden: ja.

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          Mehr als zehn Mal schlug, bedrohte oder beschimpfte die überforderte Mutter aus der schleswig-holsteinischen Kleinstadt Glinde ihre drei bis sieben Jahre alten Kinder. Einmal kniff sie ein Kind. All diese Gewalthandlungen waren in der einstündigen RTL-Sendung „Super-Nanny“ mit Katharina Saalfrank in der Rolle der Familienberaterin zu sehen, teils in mehrfacher Wiederholung. Ging der Sender damit zu weit?

          Das befand die nach Zuschauerbeschwerden aktiv gewordene Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die RTL eine Rüge wegen Verletzung der Menschenwürde erteilte. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hatte die Sendung dagegen vor der Ausstrahlung durchgewinkt. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt macht sich das Urteil der KJM zu eigen, beanstandete den Sender und forderte ihn zur Unterlassung auf.

          Inszenierte Gewalt

          Dagegen klagte RTL beim Verwaltungsgericht Hannover. Der Sender argumentierte unter anderem mit dem positiven Erziehungsideal der Sendung und focht eine nachträgliche Beanstandung durch die KJM prinzipiell an. Das Gericht hat diese Klage an diesem Dienstag abgewiesen. Der Beschluss der KJM sei gut begründet und habe das vorherige Urteil der FSF ausreichend berücksichtigt. Auch die nachträgliche Beanstandung nach positivem Votum der FSF sei rechtskonform. Der hohe Rang der Menschenwürde erlaube die nachträgliche Korrektur von FSF-Entscheidungen.

          Der Verstoß gegen die Menschenwürde ist nach dem Urteil des Gerichts durch die hohe Zahl von insgesamt 22 Gewaltdarstellungen eindeutig belegt, insbesondere durch ihre Wiederholung und Raffung in einem Teaser. Zudem habe erst die zehnte Gewaltszene zum Einschreiten des Aufnahmeteams geführt. Alle vorherigen seien hingenommen worden.

          Der positiv beantworteten Frage, ob die Sperrung einer Sendung auch nach einem positiven Urteil der FSF möglich sei, misst das Gericht in seinem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. Der Sender überlegt sich noch, ob er gegen das Urteil Berufung einlegen will.

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