„Beitragsservice“ gnadenlos :
Rundfunkbeitrag mit aller Härte

Von Jochen Zenthöfer
Lesezeit: 5 Min.
Reizt die Sache aus: der „Beitragsservice“ von ARD und ZDF in Köln
Ein Student hat kaum Geld. Doch er soll Rundfunkbeitrag zahlen. Er kann nachweisen, wie wenig ihm bleibt. Der „Beitragsservice“ kennt aber keine Gnade.

Die Rundfunkbeitragspflicht gilt für jeden Inhaber einer Wohnung. Unter bestimmten Umständen kann man sich von der Zahlung der monatlich 18,36 Euro befreien lassen, dies gilt etwa für Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Darüber hinaus gibt es Härtefälle, bei denen Personen solche Hilfen nicht beziehen, trotzdem aber zu arm sind, um den Beitrag zu zahlen. Dazu zählen bedürftige Studenten. Ihnen bleibt im Streit mit dem Beitragsservice oft nur der Weg zum Gericht.

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