„Beitragsservice“ gnadenlos : Rundfunkbeitrag mit aller Härte
Von Jochen Zenthöfer
Lesezeit: 5 Min.
Die Rundfunkbeitragspflicht gilt für jeden Inhaber einer Wohnung. Unter bestimmten Umständen kann man sich von der Zahlung der monatlich 18,36 Euro befreien lassen, dies gilt etwa für Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Darüber hinaus gibt es Härtefälle, bei denen Personen solche Hilfen nicht beziehen, trotzdem aber zu arm sind, um den Beitrag zu zahlen. Dazu zählen bedürftige Studenten. Ihnen bleibt im Streit mit dem Beitragsservice oft nur der Weg zum Gericht.
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