Steuerhinterziehung : Ehemaliger „Zeit“-Chef Sommer verurteilt
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Verurteilt: Ex-Chefredakteur Theo Sommer Bild: dpa
Theo Sommer, der ehemalige Chefredakteur der „Zeit“, hat mehr als eine halbe Million Euro Steuern hinterzogen. Ein Hamburger Amtsgericht hat ihn nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der frühere Chefredakteur und Herausgeber der Wochenzeitung „Die Zeit“, Theo Sommer, ist vor dem Hamburger Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr und sieben Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, und einer Strafzahlung von 20.000 Euro verurteilt worden. Er hatte schon lange vor Prozessbeginn die Steuerhinterziehung zugegeben und die Steuerschuld inzwischen im Wesentlichen getilgt. Es ging insgesamt um eine Steuerschuld von 649.000 Euro, aufgelaufen in den Jahren von 2005 bis Mai 2011.
Sommer hatte die Einnahmen aus dem von ihm maßgeblich mitbetreuten Projekt „Atlantic Times“ und weiteren Blättern im Times-Verlag nicht versteuert, obwohl das Geld ganz normal auf sein Konto geflossen war. Das Geld entsprach immerhin in etwa der Hälfte seines steuerpflichtigen Einkommens überhaupt. Das Gericht stellte einen Vorsatz bei der Steuerhinterziehung und besonders schweren Betrug fest. Bekannt wurde der Fall nach einer Betriebsprüfung bei der Times Media in Berlin.
„Peinlich vor meiner Familie, den Kollegen, mir selbst“
Sommer sagte vor Gericht, er habe das nicht vorsätzlich getan. Er habe zunächst abwarten wollen, wie sich das Projekt entwickle, das Höhen und Tiefen erlebt habe. Außerdem habe das Finanzielle bei ihm stets hintenan gestanden. Mit der Zeit habe er das Problem dann aus den Augen verloren und verdrängt. Da er seinem Steuerberater auch nicht die Kontoauszüge vorgelegt habe, sei das auch nicht aufgefallen. Sommer sagte weiter, ihm sei die Sache „peinlich vor meiner Familie, den Kollegen, Freunden und Kritikern, vor allem aber mir selbst gegenüber“.
Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, er könne eine hundertprozentige Erklärung für Sommers Verhalten nicht finden. Und an Sommer gewandt: „Sie verstehen es wohl selbst nicht so recht.“ In der Verhandlung wurde bekannt, dass schon einmal ein Steuerverfahren gegen Sommer lief, nachdem er 2000 ein Honorar in bar bekommen und nach seinen Worten vergessen hatte. Das Verfahren betraf aber eine geringe Summe und wurde gegen ein Bußgeld eingestellt. Allerdings kam die Post vom Finanzamt zu diesem Fall 2007, als also schon der aktuelle Fall lief. Nachdem Sommer schließlich vom Finanzamt über das Verfahren zunächst für die Jahre 2005 bis 2007 erfahren hatte, versuchte er das, was der Richter eine „missglückte Selbstanzeige“ nannte. Er wollte für 2008 bis 2011 eine Nacherklärung geben, aber dafür war es dann schon zu spät.
Im Verfahren spielte außerdem eine Rolle, dass Sommer ein neues Konto eingerichtet hatte auf Sylt und das dortige Haus seiner Frau ganz überschrieb, während das Verfahren schon lief. Das Gericht folgte hier aber den Erklärungen Sommers. Das Konto habe er eingerichtet, weil er viele Monate im Jahr auf Sylt lebte. Und das Haus habe er seiner Frau ganz überschrieben, als er vor einiger Zeit herzkrank war. Das Haus wurde inzwischen verkauft, um die Steuerschuld tilgen zu können. Sommer betonte, er habe nichts verschleiern wollen. Und auch der Richter sagte, der Fall Sommer sei „klar wie selten“.
Die Ermittlungen hatten bereits 2011 begonnen. Am Freitag hat Sommer die „Zeit“-Redaktion informiert. Am Sonntag moderierte er die Feier zum 95. Geburtstag von Helmut Schmidt im Hamburger Thalia-Theater. Schmidt selbst soll ihm geraten haben: Mach das. Im Verfahren war auch zu erfahren, dass Sommer an seinen Lebenserinnerungen schreibt. Im Juni wird er 84 Jahre alt.