
Facebook-Richtlinien : Sorglos hassen
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Facebooks Hauptquartier heißt alle willkommen: Menlo Park im Oktober 2019. Bild: AFP
Facebook preist sich selbst als Ort „an dem Menschen sicher und unbesorgt miteinander kommunizieren können“ – und nimmt offenbar in Kauf, wenn die Welt dadurch für andere Menschen zu einem unsicheren Ort wird.
Schon immer, heißt es bei Facebook, sei Ziel der „Gemeinschaftsstandards“ des Sozialnetzwerks gewesen, „einen Ort zu schaffen, an dem Menschen sich und ihre Meinung frei ausdrücken können“. Das Unternehmen wisse, heißt es in diesen Verhaltensregeln, wie wichtig es sei, „dass Facebook ein Ort ist und bleibt, an dem Menschen sicher und unbesorgt miteinander kommunizieren können“. Schon lange ist der Konzern bemüht, sein äußerst lukratives, mit den Daten seiner Nutzer betriebenes Geschäft in blumige Worte zu kleiden. Doch kämpft Facebook unter den immer kritischeren Blicken der Öffentlichkeit damit, Verleumdung, Desinformation und Hass im Netzwerk einzudämmen, ebenso die Unterstützung oder Verherrlichung von Hass, Dokumentationen von in Handlung übersetzten Hass und mehr oder minder unverhohlen geäußerte Aufrufe zum Hassen.
Oft wurde darüber berichtet, unter welchen Arbeitsbedingungen und mit welcher psychischen Belastung Moderatoren entscheiden müssen, welche Äußerungen und Darstellungen zu hässlich sind, um noch von der hauseigenen Auslegung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gedeckt zu werden. Jetzt wurde dem britischen „Guardian“ ein dreihundert Seiten starker Auszug aus den Richtlinien für Facebook-Moderatoren zugespielt, der, Stand Dezember, zumindest ein Licht wirft auf die Grenzen, die der Konzern seinen Nutzern setzt. Und auf den Unterschied, den Facebook zwischen Anfeindungen von Privatpersonen und von solchen des öffentlichen Lebens zieht.
Nur eingeschränkt geschützt
Diese sieht Facebook offenbar als weniger schutzwürdig an. Ob auf lokaler oder nationaler Ebene, ob noch Kandidat oder schon gewählt, zählen Politiker grundsätzlich zu diesem Personenkreis, wie der „Guardian“ berichtet. Hinzu kommen Journalisten, die dafür bezahlt werden, öffentlich zu schreiben oder zu sprechen. Auch wer in den vergangenen zwei Jahren mindestens fünfmal in Schlag- oder Unterzeilen von Zeitungsartikeln auftauchte oder in einem sozialen Netzwerk mehr als hunderttausend Freunde, Follower oder Fans hat, wird bei Facebook nur eingeschränkt geschützt, auch wenn es „um kritische Kommentare zu Personen geht, über die in den Nachrichten berichtet wird“.
Selbst wenn einem der Facebook-Definition gemäß Prominenten der Tod gewünscht wird, überschreitet das erst dann eine Grenze, wenn der Angefeindete darin getaggt, also auf eine Weise markiert worden ist, die ihn unmittelbar auf diesen Beitrag hinweist. Was ein solcher Aufruf vielleicht gerade dann für die Sicherheit eines Betroffenen bedeuten kann, wenn er nicht direkt auf die Notiz gestoßen wird, ist Facebook offenbar gleichgültig. Viel wichtiger ist doch, dass die Menschen im Netzwerk sicher und unbesorgt miteinander kommunizieren können.