Beitragsservice teilt mit : 2282 Klagen gegen Rundfunkbeitrag im vorigen Jahr
Im Jahr 2023 wurden bundesweit 2282 rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren vor Gerichten anhängig gemacht. Kläger waren dabei tatsächliche oder vermeintliche Beitragsschuldner. Setzt man dies ins Verhältnis zur Zahl aller neuen Verfahren vor Verwaltungsgerichten, außer Asyl, betreffen immerhin 2,75 Prozent aller Fälle den Rundfunkbeitrag.
47 Millionen Beitragskonten
Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ sagte der F.A.Z. auf Anfrage, dass der Anteil derjenigen, die ihre Beitragspflicht gerichtlich überprüfen lassen, „im Promillebereich“ liege. Es gebe rund 47 Millionen Beitragskonten. Zudem sei die Entwicklung der Klagezahlen seit mehreren Jahren rückläufig.
Beitragsschuldner verklagen nicht den in Köln beheimateten „Beitragsservice“, der als Inkassostelle nicht rechtsfähig ist, sondern die örtlich zuständige Rundfunkanstalt. Diese Anstalten hinterlegen den Ausgang jedes Gerichtsverfahrens im Nachgang im Beitragskonto des Klägers. Damit hat auch der Beitragsservice einen Zugriff auf den Rechtsstreit.
Zur Frage der F.A.Z., ob es einen institutionalisierten Informationsaustausch zu juristischen Fragen gibt und wie dieser konkret aussehe, heißt es: „Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice tauschen sich laufend zu relevanten rechtlichen Fragestellungen rund um den Beitragseinzug aus. Ziel ist es, eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung im ganzen Bundesgebiet zu gewährleisten.“ Gerichtsentscheidungen würden selbstverständlich daraufhin überprüft, ob sie Anlass zu Anpassungen der Verwaltungspraxis des Beitragsservices und/oder der Rundfunkanstalten geben. „Ist dies der Fall, erfolgt eine entsprechende Umsetzung.“
Indes werden zahlreiche Fälle gar nicht entschieden, da die Sendeanstalten den Rechtsstreit für erledigt erklären und Beitragsforderungen erlassen. Diese sogenannte „Erlasspraxis“ führt dazu, dass die Verfahren ohne Urteil enden. Schließlich bestätigte der Beitragsservice auch, dass eine Mitarbeiterin als Autorin am Beck‘schen Kommentar zum Rundfunkrecht mitwirkt. Die Tätigkeiten, die im Rahmen der Kommentierung anfallen, erfolgten „nahezu ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit“. Für Recherchetätigkeiten würden „überwiegend Gerichts- und Universitätsbibliotheken“ genutzt. Soweit auf juristische Datenbanken zugegriffen werde, käme es jedoch auch vor, dass diejenigen genutzt werden, die den Mitarbeitern des Beitragsservice zur Verfügung stehen.
Vor wenigen Wochen hat sich der Beitragsservice einen neuen Verhaltenskodex gegeben. Dazu kündigte der GEZ-Nachfolger an: „Um hohe Qualitätsstandards beim Beitragseinzug zu gewährleisten, werden die internen Abläufe, Prozesse, Strukturen und Verfahren im Interesse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kontinuierlich evaluiert und verbessert.“
