Medien-Meldungen : Sellering muss reden, ARD-Compliance ist geheim
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Er wollte unbedingt weiter schweigen: Erwin Sellering, früherer Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Vorstandsvorsitzender der Klimastiftung MV. Bild: dpa
Erwin Sellering, Chef der umstrittenen Klimastiftung MV, wollte der Presse partout nichts zu den Geschäften um Nord Stream 2 sagen. Damit ist er beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt. Die ARD hat jetzt eine gemeinsame Compliance. Doch wie sieht die aus?
Sellering muss reden
Die umstrittene Klimastiftung MV muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, nun werde man „entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen“, sagte der Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD). Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Damit habe sich auch der Eilantrag erledigt.
Die Zeitungen „Welt“ und „Bild“ hatten die Nennung der Namen gefordert und waren hierfür vor Gericht gezogen. Das Landgericht Schwerin und das Oberlandesgericht in Rostock hatten die Auskunftspflicht der Stiftung bestätigt. Mit dem Gang vors Bundesverfassungsgericht wollte der frühere Ministerpräsident Sellering verhindern, dass die Namen der von der Stiftung zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden. Die Klimastiftung, die maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanziert wurde, sollte durch verdeckte Geschäfte am Pipelinebau beteiligte Firmen vor US-Sanktionen schützen. Nach früheren Angaben hat die Klimastiftung 2021 für die Verlegung von Nord Stream 2 bei 80 Firmen Waren, Gerätschaften und Dienstleistungen im Wert von 165 Millionen Euro gekauft. Die Stiftung sollte zehn Prozent der Auftragssummen als Entgelt für ihre Dienstleistungen bekommen.
Geheime ARD-Compliance
Die Intendanten der ARD haben gemeinsame Compliance-Regeln beschlossen. Die Sender orientierten sich künftig an einem Leitfaden, der zum Beispiel Führungsgrundsätze, einen Verhaltenskodex und eine Analyse der Risiken für Regelverstöße enthalte, teilte die ARD mit. Die Einhaltung der Regel werde von den Revisionen der Sender überprüft.
Wie die Regeln genau aussehen sei unbekannt, monierte der Deutsche Journalisten-Verband. Die Intendanten hätten „offenbar nicht verstanden, dass die Öffentlichkeit nach den bekannt gewordenen Verstößen einiger Spitzenkräfte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein berechtigtes Interesse daran hat, wie die Anstalten und ihre Repräsentanten künftig ihren Aufgaben gerecht werden wollen“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.