Schweizer Pressegesetz : Maulkorb ab
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Berichterstattung über Konten von Diktatoren unerwünscht: Schweizer Zeitungen durften sich an den Recherchen zu „Swiss Secrets“ nicht beteiligen. Bild: Reuters
Wenn Journalisten in der Schweiz gegen das Bankgeheimnis verstoßen, droht ihnen eine Gefängnisstrafe. Das verhindert Berichte über kriminelle Machenschaften. Nun will das Parlament die Bestimmung ändern.
Die Schweizer Medien sollen von ihrem Maulkorb befreit werden. Wenn Journalisten das Bankgeheimnis brechen, droht ihnen eine Gefängnisstrafe. Als ein Verbund internationaler Zeitungen die „Swiss Secrets“ aufdeckte, hüllten sich die Zeitungen der Schweizer TX Group, die dem Verbund angehören, in verlegenes Schweigen. Der „Tages-Anzeiger“ in Zürich, die „Basler Zeitung“, die „Tribune de Genève“ und alle anderen Blätter des Konzerns verzichteten auf die Veröffentlichung der brisanten Informationen.
Chefredakteure des „Guardian“, von „Le Monde“ und auch der „Süddeutschen Zeitung“ protestierten in Editorials gegen das entsprechende Gesetz. Es war nach dem Kauf geheimer Bankdaten durch ausländische Steuerämter erlassen worden.
Der Angriff Putins auf die Ukraine aber machte bewusst, dass in der Schweiz, wo sich ein Drittel der russischen Auslandsvermögen befindet, die Bankdaten der Oligarchen besser geschützt sind als das Arztgeheimnis und die Privatsphäre der Bürger. Dieses Ärgernis will das eidgenössische Parlament aus der Welt schaffen. Zahlreiche Abgeordnete, die das Gesetz mit einführten, haben es sich anders überlegt.
Zuvor schon hatte die Regierung gegenüber der Berichterstatterin der Vereinten Nationen für die Pressefreiheit, Irene Khan, die Möglichkeit eines Rückzugs angedeutet. Er ist in Gang gekommen. Eine parlamentarische Kommission plädiert für eine Gesetzesreform, um die „Pressefreiheit in Angelegenheiten, die den Finanzplatz Schweiz betreffen, zu garantieren“.
Die Abstimmung innerhalb der Kommission fiel mit 13 zu 11 Stimmen zwar nicht besonders deutlich aus. Doch das Parlament wird dem Vorschlag zweifellos zustimmen. Auch renommierte Juristen verweisen auf die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung.